Hohe Verzinsung gegen höheres Risiko:

Genussscheine – zwischen Aktie und Anleihe

Mit Genussscheinen beteiligst du dich am wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens – allerdings auch an möglichen Verlusten.

Genussscheine sind eine Mischform aus Aktie und Anleihe. Sie bieten dir eine gewinnabhängige Verzinsung und eine Rückzahlung am Laufzeitende, gewähren aber keine Stimmrechte. 

Für das emittierende Unternehmen stellen sie bilanziell eine Kombination aus Eigen- und Fremdkapital dar.

Je nach Ausgestaltung unterscheidet man zwischen aktienähnlichen und anleihenähnlichen Genussscheinen. Es gibt keine gesetzlichen Standards – jedes Unternehmen kann die Bedingungen individuell gestalten. Damit sind Genussscheine ein flexibles, aber auch komplexes Finanzinstrument.

Gewinnabhängige Verzinsung

Die Verzinsung eines Genussscheins ist meist an den Unternehmenserfolg gekoppelt. Oft wird ein fester Zinssatz auf den Nominalbetrag gezahlt – sofern der Jahresüberschuss ausreicht, um die Genussscheininhaber zu bedienen. Zusätzlich kann es variable, gewinnabhängige Komponenten geben.

Auch die Laufzeit ist unterschiedlich geregelt:

  • Viele Genussscheine laufen unbefristet und können mit bestimmten Kündigungsfristen von Anleger*in oder Emittent beendet werden.
  • Andere haben eine feste Laufzeit mit Rückzahlung des investierten Kapitals am Ende – sofern keine Verlustbeteiligung greift.

Bei thesaurierenden Genussscheinen werden Erträge nicht ausgeschüttet, sondern wieder angelegt.

Chancen und Risiken

Da die Ausschüttung direkt vom Unternehmensergebnis abhängt, gelten Genussscheine als risikoreicher als klassische Anleihen. Kommt es zu Verlusten, kann sich das auf Zinsen und Rückzahlung auswirken – im Extremfall sogar bis zum Teil- oder Totalverlust.

Hinzu kommt:
Genussscheine sind nachrangig, d. h. im Insolvenzfall werden andere Gläubiger zuerst bedient. Deshalb sollten sich Anlegerinnen und Anleger bewusst sein, dass Genussscheine höhere Risiken, aber auch höhere Renditechancen bieten.

Alle wichtigen Details – etwa zu Gewinnabhängigkeit, Verlustbeteiligung, Laufzeit, Rückzahlung und Nachrangigkeit – müssen Emittenten in den Genussrechtsbedingungen und im Wertpapierprospekt offenlegen.

Handel und Preisbildung

Genussscheine werden börsentäglich gehandelt und haben somit einen Marktpreis. Sie notieren „flat“, d. h. ohne Stückzinsen – die aufgelaufenen Zinsen sind bereits im Kurs enthalten. Wie bei Aktien wird der Preis am Tag nach einer Ausschüttung um den Zinsbetrag reduziert.

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