Bekanntmachung der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 50a Abs. 3 BörsG

Am 8. November 2022 hat die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse die Zulassung der Aktien der WINDELN.DE SE zum Prime Standard gemäß §§ 57 Abs. 2 BörsO FWB, 42 Abs. 2 BörsG widerrufen. Weitere Einzelheiten zum Handel entnehmen Sie bitte der Veröffentlichung unter xetra.com.
 

Sofortvollzug wurde angeordnet.


Der Sanktionsausschuss der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 21. September 2026 die NAKIKI SE mit einem Ordnungsgeld wegen des Verstoßes gegen § 40 Börsengesetz in Verbindung mit §69 Börsenzulassungs-Verordnung belegt.

Der Beschluss ist noch nicht bestandskräftig.

Stand: 1. Oktober 2026