Bekanntmachung der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 50a Abs. 3 BörsG
Der Sanktionsausschuss der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 14. Juli 2026 die Mutares SE & Co. KGaA mit einem Ordnungsgeld wegen des Verstoßes gegen § 42 Abs. 1 BörsG, § 51 Abs. 1, 2 BörsO FWB belegt.
Der Verstoß betrifft den Jahresfinanzbericht 2024.
Der Beschluss ist bestandskräftig.
Stand: 18. August 2026



