Bekanntmachung der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 50a Abs. 3 BörsG

Der Sanktionsausschuss der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 14. Juli 2026 die Mutares SE & Co. KGaA mit einem Ordnungsgeld wegen des Verstoßes gegen § 42 Abs. 1 BörsG, § 51 Abs. 1, 2 BörsO FWB belegt. 

Der Verstoß betrifft den Jahresfinanzbericht 2024.

Der Beschluss ist bestandskräftig.

Stand: 18. August 2026