Der Sanktionsausschuss der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 15. Juli2026 die InTiCa Systems SE mit einem Ordnungsgeld wegen des Verstoßes gegen § 42 Abs. 1 BörsG, § 51 Abs. 1, 2 BörsO FWB belegt. 

Der Verstoß betrifft den Jahresfinanzbericht 2024.

Der Beschluss ist noch nicht bestandskräftig.

Stand: 4. August 2026

Hinweis

Der Sanktionsausschuss der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 16. Juni2026 die InTiCa Systems SE mit einem Ordnungsgeld wegen des Verstoßes gegen § 42 Abs. 1 BörsG, § 51 Abs. 1, 2 BörsO FWB belegt. 

Der Verstoß betrifft den Jahresfinanzbericht 2023.

Der Beschluss ist noch nicht bestandskräftig.

Stand: 8. Juli 2026