Der Sanktionsausschuss der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 2.März 2026 die Gateway Real Estate AG mit einem Ordnungsgeld wegen des Verstoßes gegen §42 Abs. 1 BörsG i.V.m. §51 Abs. 1, 2BörsO FWB sowie §42 Abs.1 BörsG i.V.m. §53 Abs. 1, 5 BörsO FWB belegt. Die Verstöße betreffen den Jahresfinanzbericht 2023 und die Quartalsmitteilung für das erste Quartal 2024.
Der Beschluss ist noch nicht bestandskräftig.
Stand: 2. April 2026
1. Am 7. April 2026 hat die Gateway Real Estate AG Klage gegen den Beschluss vom 02. März 2026 des Sanktionsausschusses der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) erhoben.
2. Der Sanktionsausschuss der FWB hat am 2. März 2026 die Gateway Real Estate AG mit einem Ordnungsgeld wegen des Verstoßes gegen § 42 Abs. 1 BörsG i.V.m. § 51 Abs. 1, 2 BörsO FWB sowie § 42 Abs. 1 BörsG i.V.m. § 53 Abs. 1, 5 BörsO FWB belegt. Die Verstöße betreffen den Jahresfinanzbericht 2023 und die Quartalsmitteilung für das erste Quartal 2024.
Der Beschluss ist noch nicht bestandskräftig.
Stand: 5. Mai 2026



