Der Sanktionsausschuss der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 2.März 2026 die Gateway Real Estate AG mit einem Ordnungsgeld wegen des Verstoßes gegen §42 Abs. 1 BörsG i.V.m. §51 Abs. 1, 2BörsO FWB sowie §42 Abs.1 BörsG i.V.m. §53 Abs. 1, 5 BörsO FWB belegt. Die Verstöße betreffen den Jahresfinanzbericht 2023 und die Quartalsmitteilung für das erste Quartal 2024.
Der Beschluss ist noch nicht bestandskräftig.
Stand: 2. April 2026



