Verstoß gegen Einbeziehungsfolgepflichten des Basic Board
Wegen nicht fristgerecht erfolgter Übermittlung des Jahresabschlusses und Lageberichts 2023 und 2024 sowie des Halbjahresabschlusses und Zwischenlageberichts 2024 hat die Deutsche Börse AG gegen die ERWE Immobilien AG, Frankfurt am Main, am 22. April 2026 eine Vertragsstrafe verhängt.


