Der Sanktionsausschuss der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 24. Februar 2026 die DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG mit einem Ordnungsgeld wegen des Verstoßes gegen § 42 Abs. 1 BörsG i.V.m. § 51 Abs. 1, 2 BörsO FWB sowie § 42 Abs. 1 BörsG i.V.m. § 53 Abs. 1, 2 und 5 BörsO FWB belegt. Der Verstoß betrifft den Jahresfinanzbericht 2023 und die Quartalsmitteilung für das erste Quartal 2024.

Der Beschluss ist noch nicht bestandskräftig.

Stand: 16. März 2026