Hinweis

Der Sanktionsausschuss der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 26. Februar 2026 die Cherry SE mit einem Ordnungsgeld wegen des Verstoßes gegen § 42 Abs. 1 BörsG, § 51 Abs. 1, 2 BörsO FWB belegt. Der Verstoß betrifft den Jahresfinanzbericht 2023.

Der Beschluss ist noch nicht bestandskräftig.

Stand: 16. März 2026

Hinweis

Der Sanktionsausschuss der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 26. Februar 2026 die Cherry SE mit einem Ordnungsgeld wegen des Verstoßes gegen § 42 Abs. 1 BörsG, § 51 Abs. 1, 2 BörsO FWB belegt. Der Verstoß betrifft den Jahresfinanzbericht 2024.

Der Beschluss ist noch nicht bestandskräftig.

Stand: 16. März 2026