Verstoß gegen Einbeziehungsfolgepflichten des Basic Board
Wegen nicht fristgerecht erfolgter Übermittlung des Jahresabschlusses 2024 sowie des Halbjahresabschlusses 2025 hat die Deutsche Börse AG gegen die CGREAG, Leipzig, am 15. Mai 2026 eine Vertragsstrafe verhängt.


