Bekanntmachung von Entscheidungen über Maßnahmen und Sanktionen gemäß § 50a Absatz 3 BörsG
Die BayWa Aktiengesellschaft hat Klage gegen den Beschluss vom 30. September 2026 des Sanktionsausschusses der Frankfurter Wertpapierbörse erhoben.
Der Sanktionsausschuss der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 30. September 2026 die BayWa Aktiengesellschaft mit einem Ordnungsgeld wegen des Verstoßes gegen §42 Abs. 1 Börsengesetz i.V.m. §51 Abs. 1 und 2 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse belegt. Der Verstoß betrifft den Jahresfinanzbericht 2024.
Der Beschluss ist noch nicht bestandskräftig.
Stand: 4. November 2026



