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03.08.21 10:27:07

DGAP-Adhoc: AKASOL AG: Verlangen des Hauptaktionärs auf Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out (deutsch)

AKASOL AG: Verlangen des Hauptaktionärs auf Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out

^

DGAP-Ad-hoc: AKASOL AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out/Squeeze-Out

AKASOL AG: Verlangen des Hauptaktionärs auf Durchführung eines

verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out

03.08.2021 / 10:26 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014

AKASOL AG: Verlangen des Hauptaktionärs auf Durchführung eines

verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out

Darmstadt, 03.08.2021 - Dem Vorstand der AKASOL AG ("AKASOL"; ISIN

DE000A2JNWZ9) ist gestern das förmliche Verlangen der ABBA BidCo AG mit Sitz

in Frankfurt am Main ("ABBA BidCo") nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG

in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG übermittelt worden, das Verfahren zur

Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der AKASOL auf die ABBA

BidCo in deren Eigenschaft als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer

angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit einer Verschmelzung der AKASOL

auf die ABBA BidCo durch Aufnahme (sog. verschmelzungsrechtlicher

Squeeze-Out) durchzuführen und zu diesem Zweck innerhalb von drei Monaten

nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags die Hauptversammlung der AKASOL

über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der AKASOL auf die

ABBA BidCo beschließen zu lassen. Der Verschmelzungsvertrag wird eine Angabe

nach § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG enthalten, wonach im Zusammenhang mit der

Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der AKASOL als

übertragendem Rechtsträger erfolgen soll. Die Höhe der angemessenen

Barabfindung, die die ABBA BidCo den übrigen Aktionären der AKASOL für die

Übertragung der Aktien gewähren wird, wird die ABBA BidCo zu einem späteren

Zeitpunkt mitteilen.

Die ABBA BidCo hält nach eigenen Angaben 5.634.459 Aktien der AKASOL. Dies

entspricht einem Anteil von rund 92,94 Prozent am Grundkapital der AKASOL.

Die ABBA BidCo ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 62 Abs. 1 und Abs. 5

Satz 1 UmwG.

Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt noch von

dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der AKASOL und der

Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das

Handelsregister des Sitzes der AKASOL bzw. der ABBA BidCo ab.

Die AKASOL wird den verlangten Übertragungsbeschluss auf die Tagesordnung

der nächsten außerordentlichen Hauptversammlung setzen.

Kontakt Investor Relations:

cometis AG

Georg Grießmann

Telefon: +49 (0) 611 205855 - 61

E-Mail: griessmann@cometis.de

Kontakt Unternehmenskommunikation:

AKASOL AG

Morvyn Lipinski

Telefon: +49 (0) 6151 800500 - 440

E-Mail: morvyn.lipinski@akasol.com

Über AKASOL:

AKASOL ist ein führender deutscher Entwickler und Hersteller von

Hochenergie- und Hochleistungs-Lithium-Ionen-Batteriesystemen für Busse,

Nutzfahrzeuge, Schienenfahrzeuge, Industriefahrzeuge, Schiffe und Boote

sowie Anbieter von Komplettlösungen. Mit 30 Jahren Erfahrung ist AKASOL ein

Pionier in der Entwicklung und Herstellung von

Lithium-Ionen-Batteriesystemen für kommerzielle Anwendungen. Die Aktien der

AKASOL AG werden seit dem 29. Juni 2018 im Prime Standard der Frankfurter

Wertpapierbörse gehandelt.

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03.08.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: AKASOL AG

Kleyerstraße 20

64295 Darmstadt

Deutschland

Telefon: +49 6151/800 500

E-Mail: info@akasol.com

Internet: www.akasol.com

ISIN: DE000A2JNWZ9

WKN: A2JNWZ

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

Stuttgart, Tradegate Exchange

EQS News ID: 1223579

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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1223579 03.08.2021 CET/CEST

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