LIVE
Deutsche Börse-Logo
  • Home
  • Aktien
  • Anleihen
  • ETF/ETP
  • Fonds
  • Rohstoffe
  • Zertifikate
  • Nachhaltig
  • News
  • Wissen
  • Einstieg
  • Nachrichten
  • Bekanntmachungen
  • Marktstimmung
20.01.26 14:33:10

ROUNDUP: Nach Urteil: Deichmann muss Schuhkarton-Müllkosten tragen

GELSENKIRCHEN (dpa-AFX) - Der Schuhhändler Deichmann muss für Schuhkartons eine Art Müllgebühr bezahlen. Die Essener Firma hatte versucht, von solchen Kosten befreit zu werden, war hierbei aber vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gescheitert. Ein entsprechendes Urteil vom November sei nun rechtskräftig geworden, hieß es vom Verwaltungsgericht (Aktenzeichen 9 K 539/22).

Sogenannte Inverkehrbringer von Verpackungen müssen in Deutschland für deren Entsorgung und Recycling zahlen. Dies geschieht über Dienstleister wie den Grünen Punkt. Über die Einhaltung dieser Müllkosten-Pflicht wacht eine Behörde namens Zentrale Stelle Verpackungsregister, gegen die Deichmann geklagt hatte.

Wie viele Schuhkäufer nehmen auch den Karton mit?

Deichmann hatte argumentiert, dass mehr als die Hälfte seiner Kunden nur die Schuhe mitnehmen und den dazugehörigen Karton im Geschäft lassen. Die Kartons landeten also gar nicht in den blauen Mülltonnen und müssten daher auch gar nicht von der Müllabfuhr abgeholt werden, so Deichmann. Die Entsorgung der Kartons regle man selbst.

Das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation nicht und berief sich in seinem Urteil auf ein Gutachten eines Sachverständigen, dem zufolge in Deutschland inzwischen rund 62 Prozent der Schuhkäufer den Schuhkarton aus dem Laden mitnehmen oder ihn nach einer Online-Bestellung zugeschickt bekommen. Wären es unter 50 Prozent gewesen, so wäre Deichmann vermutlich von der Müllkostenpflicht befreit worden. Die Deichmann-Anwältin hatte die Aussagekraft des Gutachtens infrage gestellt, die Richter hielten es hingegen für valide.

Ein Deichmann-Sprecher sagte, man habe auf Rechtsmittel verzichtet. Man verfolge die weiteren Entwicklungen einschließlich der Diskussionen zur Neufassung des Verpackungsrechts aufmerksam.

Eine Sprecherin der Zentralen Stelle Verpackungsregister wertete es positiv, dass mit dem Urteil die Maßstäbe für die Beteiligung von Schuhkartons an dem System nun klar definiert seien. "Schuhkartons unterliegen dem Grundsatz der vollständigen Systembeteiligung, das Recycling ist entsprechend zu 100 Prozent zu finanzieren."/wdw/DP/mis

Bitte warten...

News ►

UhrzeitTitel

Newsletter

  • Zur Newsletter Anmeldung
Copyright Deutsche Börse
KontaktImpressum
Disclaimer Datenschutz
Markenrechte
Cookie-Einstellungen
Drucken
Charts von
Tradingview Logo
Deutsche Börse-App
App Store
Google Play Store

live.deutsche-boerse.com

  • Aktien
  • Anleihen
  • ETF/ETP
  • Fonds
  • Rohstoffe
  • Zertifikate
  • Nachhaltig
  • Einstieg

News

  • Nachrichten
  • Bekanntmachungen
  • Marktstimmung
  • RSS-Feed
  • Podcasts
  • Newsletter

Wissen

  • Börse besuchen
  • Über die Börse
  • Wertpapiere
  • Handeln
  • Börsenlexikon
  • Publikationen
  • Events und Webinare

Services

  • Watchlist
  • Portfolio
  • Xetra Realtime für Aktien
  • Xetra Realtime für ETFs
  • Karriere @Börse

Weitere Websites der Gruppe Deutsche Börse

  • Karriere
  • Presse
  • Deutsche Börse Group
  • Eurex
  • Xetra-Gold

Kontaktieren Sie uns:

  • ► Alle Kontaktadressen für Ihr Anliegen