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09.04.26 13:39:11

OTS: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) / IDW ...

IDW veröffentlicht Neufassung des Bewertungsstandards IDW S 1

Düsseldorf (ots) - Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat die Neufassung des IDW

Standards "Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen" als IDW S 1

i.d.F. 2026 verabschiedet. Der Standard präzisiert wesentliche aktuelle

Grundlagen der Unternehmensbewertung, greift Erfahrungen aus der

Bewertungspraxis auf und stärkt die Eigenverantwortlichkeit des Bewerters.

Der IDW S 1 ist der zentrale Standard für die Durchführung von

Unternehmensbewertungen in Deutschland. Er bildet die Grundlage für

nachvollziehbare, konsistente und anlassgerechte Bewertungsergebnisse und trägt

damit zur Verlässlichkeit bewertungsrelevanter Entscheidungen in Wirtschaft und

Recht bei. Melanie Sack, Sprecherin des IDW Vorstands, betont: "IDW S 1 setzt

seit Langem den verlässlichen Rahmen für Unternehmensbewertungen und damit für

viele wirtschaftlich und rechtlich bedeutsame Entscheidungen. Mit der Neufassung

erhöhen wir Transparenz und Konsistenz der Vorgehensweise, ohne den notwendigen

Raum für fachliches Ermessen einzuengen."

Mit der Neufassung hat das IDW das zentrale "Regelwerk" für

Unternehmensbewertungen aktualisiert. Ziel ist es, Bewertungsaufträge noch

klarer am jeweiligen Anlass - etwa neben Bewertungen für gesellschaftsrechtliche

Strukturmaßnahmen v.a. auch transaktionsbezogene Bewertungen oder Bewertungen

für bilanzielle oder steuerliche Anlässe - auszurichten und zugleich

verständlich festzuhalten, welche Plausibilitätsbeurteilungen jeweils in welchem

Umfang und welcher Tiefe erforderlich sind. Dabei wurden zentrale Wertkonzepte

(objektivierter Wert und plausibilisierter Entscheidungswert) sowie die Rolle

des Wirtschaftsprüfers in unterschiedlichen Funktionen geschärft.

Als zentrale Neuerung konkretisiert IDW S 1 i.d.F. 2026 die Anforderungen an die

Beurteilung der Unternehmensplanung - also der Frage, wie belastbar die Annahmen

zur künftigen Entwicklung von Umsatz, Kosten, Investitionen etc., kurzum der

Zukunftserfolge sind. Der Standard unterscheidet nun je nach Funktion des

Wirtschaftsprüfers zwischen einer vollumfänglichen und einer ausreichenden

Plausibilitätsbeurteilung. Umfang und Tiefe der Plausibilitätsbeurteilungen sind

vom Bewertungsanlass und dem vereinbarten Auftrag abhängig. Folge: In geeigneten

Fällen kann nun mit einem angemessenen, weniger tiefen Plausibilitätsumfang

gearbeitet werden. Melanie Sack: "Die präzisierte, anlass- und auftragsbezogene

Plausibilitätsbeurteilung ist eine zentrale Weiterentwicklung: Sie stärkt die

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers und macht zugleich transparent, welche

Beurteilungsschritte im konkreten Mandat erforderlich sind. Mithin fördert sie

die Rechtssicherheit und Effektivität bei der Durchführung von

Unternehmensbewertungen."

Zudem umfasst die Neufassung des IDW S 1 insb. drei weitere, für die Praxis

relevante Änderungen:

- Einführung des plausibilisierten Entscheidungswerts als neues Wertkonzept und

Fortentwicklung des objektivierten Werts: IDW S 1 i.d.F. 2026 führt neben dem

bisherigen Wertkonzept des objektivierten Werts, der auf die Rolle des

neutralen Gutachters ausgerichtet war, das Wertkonzept des plausibilisierten

Entscheidungswerts ein. Bei diesem wird auf die Erwartungen spezifischer

Entscheidungsträger abgestellt, wobei auch hier die Grundsätze zur

Plausibilitätsbeurteilung gelten. Der Wert dient vor allem dazu, im konkreten

Transaktionsumfeld die Aussagekraft einer solchen anlassbezogenen Bewertung

für die Entscheidungsträger zu erhöhen.

- Einordnung des Verhältnisses von Börsenkursen (Anlehnung an IDW S 17): Die

Ausführungen zu Börsenkursen werden an die Grundsätze des zwischenzeitlich

verabschiedeten IDW S 17 zur Beurteilung der Angemessenheit von Börsenkursen

angepasst. Damit wird transparenter, ob und wie Marktpreise bei

Bewertungsanlässen im konkreten Einzelfall eine Rolle spielen können.

- Umgang mit Abweichungen aus rechtlichen Gründen: Wenn der Bewertungsanlass

rechtliche Vorgaben enthält, die Abweichungen von einzelnen Standardvorgaben

erfordern, gilt: Die übrigen Grundsätze sind weiterhin anzuwenden. Punktuelle

Abweichungen sind offen zu legen und nachvollziehbar mit den maßgeblichen

rechtlichen Rahmenbedingungen zu begründen.

Der IDW S 1 ist unter dem Link IDW Standard: Grundsätze zur Durchführung von

Unternehmensbewertungen (IDW S 1 i.d.F. 2026)

(https://shop.idw-verlag.de/search?search=20873) im IDW Shop zu finden.

Pressekontakt:

Holger Externbrink

Director Communications

____________________________________________

Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW)

Roßstr. 74, 40476 Düsseldorf

T: +49 211 4561 427

mailto:holger.externbrink@idw.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/115568/6252277

OTS: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW)

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