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26.03.26 14:02:23

Neue Regeln für Führerschein sollen ab 2027 gelten

LINDAU (dpa-AFX) - Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder setzt auf eine Umsetzung der Führerscheinnovelle zum nächsten Jahreswechsel. Sein Ziel sei es (...) noch in diesem Jahr das Gesetzgebungsverfahren beenden zu können und eine Umsetzung der Neuregelung dann zum 1. Januar 2027 hinzubekommen, sagte der CDU-Politiker nach der Verkehrsministerkonferenz (VMK) von Bund und Ländern in Lindau am Bodensee. Schnieder gab sich zuversichtlich, sein "sehr ambitioniertes Ziel" erreichen zu können.

Besondere Eilbedürftigkeit

Zuvor hatte sich die VMK geschlossen hinter die Inhalte der Reformpläne gestellt. "Unser gemeinsames Ziel ist ein günstiger Preis", sagte Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU). Er dankte Schnieder, dass er bei der Lösung des Problems mutig vorangehe. Angesichts der derzeit niedrigen Anmeldezahlen in Fahrschulen gebe es eine besondere Eilbedürftigkeit zur Umsetzung der Führerscheinnovelle. Seit der Ankündigung der Reform verzögern viele potenzielle Fahrschüler aus Kostengründen ihre Ausbildung.

Weniger Sonderfahrten und Theorie-Fragen, hybride Ausbildung

Die Länder lobten in ihrem Beschluss insbesondere die Absicht, die Zahl der vorgeschriebenen Sonderfahrten von derzeit 12 auf mindestens drei zu reduzieren. "Die konkrete Ausgestaltung soll dabei in das Ermessen der Fahrschule gestellt werden", heißt es im Papier. Auch soll bereits erworbenes Wissen und Fahrpraxis aus anderen Führscheinen mehr berücksichtigt werden. "Ein vollständiger Verzicht oder ausschließlich am Simulator durchzuführende Stunden sind auszuschließen."

Experimentierklausel für Laienausbildung

Theorieunterricht soll künftig sowohl in Präsenz als auch im hybriden Unterricht und auch rein digital angeboten werden, sagte Schnieder. Auch solle der Fragenkatalog um etwa 30 Prozent reduziert werden. Die Laienausbildung, also etwa durch Eltern an ihre Kinder, bleibt dagegen umstritten. Schnieder betonte, sie solle aber durch eine Experimentierklausel in der Neuregelung berücksichtigt werden. Nach einer Erprobungsphase soll es dann eine erneute Evaluierung geben. Schnieder verwies auf positive Beispiele aus anderen Ländern, etwa Österreich und Luxemburg./maa/hoe/had/ctt/DP/stk

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