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19.10.26 18:30:00

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Schlagwort(e): Verwaltungs- und Gerichtsverfahren

Koenig & Bauer AG: Koenig & Bauer Banknote Solutions S.A. schließt Kronzeugenvereinbarung mit brasilianischen Behörden

Würzburg (pta024/19.10.2026/18:30 UTC+2)

Die für den Banknotendruck zuständige Konzerngesellschaft, Koenig & Bauer Banknote Solutions S.A. (Lausanne), hat heute eine Kronzeugenvereinbarung mit der brasilianischen Controladoria-Geral da União (CGU), der zuständigen Behörde zur Verfolgung von Korruptionsstraftaten, abgeschlossen. Das seit 2019 laufende Verfahren wegen des Verdachts der Erlangung von Aufträgen der brasilianischen Banknotendruckerei (Casa da Moeda do Brasil) in einem Zeitraum von 2008 bis 2011 durch Korruption (vgl. Ad-hoc-Mitteilung der Koenig & Bauer AG vom 24. Juli 2019) wird damit beendet. Die Sachverhalte waren bereits Gegenstand eines durch Selbstanzeige der Koenig & Bauer Banknote Solutions S.A. eingeleiteten Ermittlungsverfahrens in der Schweiz, das die schweizerische Bundesanwaltschaft 2017 mit der Festsetzung einer Buße von CHF 1,00 und der Einziehung von unrechtmäßigen Gewinnen in 2017 in Höhe von effektiv CHF 30 Mio. (vergleiche Ad-hoc Mitteilung vom 20.02.2017) abgeschlossen hat. Die Koenig & Bauer Banknote Solutions S.A. hat mit den brasilianischen Behörden vollumfänglich kooperiert. Die brasilianische Advocacia-Geral da União (Bundesanwaltschaft) ist der Kronzeugenvereinbarung als Partei beigetreten.

Mit der Kronzeugenvereinbarung verpflichtet sich die Koenig & Bauer Banknote Solutions S.A., einen Betrag von CHF 11.544.942 als Ausgleich für der Casa da Moeda do Brasil entstandene Nachteile binnen 60 Tagen zu zahlen. Es wird gegen sie keine Strafzahlung festgesetzt und sie wird nicht von öffentlichen Aufträgen in Brasilien ausgeschlossen. Das eigenständige Kontrollverfahren des brasilianischen Rechnungshofs, Tribunal de Contas da União (TCU), wird durch die Vereinbarung nicht abgeschlossen. Eine Strafzahlung oder einen Ausschluss von öffentlichen Aufträgen kann das TCU nach Abschluss der Kronzeugenvereinbarung aber nicht mehr verhängen. Sollte das TCU einen über die Vereinbarung hinausgehenden Nachteilsausgleich fordern, sieht die Koenig & Bauer Banknote Solutions S.A. überwiegende Abwehrmöglichkeiten nach brasilianischem und schweizerischem Recht.

Die Koenig & Bauer Banknote Solutions S.A. wird einen Antrag auf anteilige Rückzahlung geleisteter Beträge stellen, da die Zahlung an Brasilien auf die 2017 in der Schweiz eingezogenen Gewinne nach Auffassung der Koenig & Bauer AG nachträglich anzurechnen sind. Auf der Grundlage des gegenwärtigen Erkenntnisstands und vorliegenden Rechtsgutachten geht die Koenig & Bauer AG davon aus, dass die Koenig & Bauer Banknote Solutions S.A. diesen Antrag in der Schweiz mit überwiegender Wahrscheinlichkeit durchsetzen kann.

Der Abschluss der Kronzeugenvereinbarung wird daher nach gegenwärtigem Erkenntnisstand keinen wesentlichen Einfluss auf die Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns haben. Die Zahlung der Kompensation von CHF 11.544.942 belastet die Finanzlage des Konzerns gegenüber der Prognose nicht.

(Ende)


Aussender: Koenig & Bauer AG
Friedrich-Koenig-Straße 4
97080 Würzburg
Deutschland
Ansprechpartner: Lena Landenberger
Tel.: +49 931 909-4085
E-Mail: lena.landenberger@koenig-bauer.com
Website: www.koenig-bauer.com
ISIN(s): DE0007193500 (Aktie)
Börse(n): Regulierter Markt in Frankfurt, München; Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Stuttgart, Tradegate BSX

[ source: https://www.pressetext.com/news/1792427400563 ]

(c) pressetext Nachrichtenagentur GmbH Pflichtmitteilungen und Finanznachrichten übermittelt durch pressetext. Archiv: https://www.pressetext.com/channel/Adhoc . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Aussender verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300.

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