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31.03.26 14:35:15

EQS-News: Worthington Steel überschreitet die Mindestannahmeschwelle für sein Übernahmeangebot für Klöckner & Co; weitere Annahmefrist bis zum 14. April 2026 (deutsch)

Worthington Steel überschreitet die Mindestannahmeschwelle für sein Übernahmeangebot für Klöckner & Co; weitere Annahmefrist bis zum 14. April 2026

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EQS-News: Worthington Steel GmbH / Schlagwort(e): Übernahmeangebot

Worthington Steel überschreitet die Mindestannahmeschwelle für sein

Übernahmeangebot für Klöckner & Co; weitere Annahmefrist bis zum 14. April

2026

31.03.2026 / 14:35 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Worthington Steel überschreitet die Mindestannahmeschwelle für sein

Übernahmeangebot für Klöckner & Co; weitere Annahmefrist bis zum 14. April

2026

COLUMBUS, OHIO (31. März 2026) - Worthington Steel (NYSE: WS) hat heute das

Ergebnis der initialen Annahmefrist seines freiwilligen öffentlichen

Übernahmeangebots für die Klöckner & Co SE ("Klöckner") bekannt gegeben.

Zum Ablauf der initialen Annahmefrist am 26. März 2026 wurde die

Mindestannahmeschwelle von 57,5 % überschritten und die entsprechende

Angebotsbedingung erfüllt. Worthington Steel hat rund 58,8 % des

ausgegebenen Grundkapitals von Klöckner gesichert. Dies umfasst Aktien, die

im Rahmen des Angebots angedient wurden, sowie der von Worthington Steel

GmbH, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von Worthington Steel,

direkt gehaltenen Aktien und sonstigen Instrumente, die Stimmrechte an

Klöckner vermitteln.

Klöckner-Aktionäre, die das Angebot noch nicht angenommen haben, können dies

während der weiteren Annahmefrist tun, die am 1. April 2026 beginnt und am

14. April 2026 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) endet.

"Wir begrüßen die starke Unterstützung der Aktionäre während der initialen

Annahmefrist. Diese stellt einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zum

erfolgreichen Vollzug der Transaktion dar", sagt Geoff Gilmore, President

und CEO von Worthington Steel. "Mit Beginn der weiteren Annahmefrist freuen

wir uns, dass die Aktionäre eine weitere Möglichkeit haben, unser Angebot

wahrzunehmen."

Der Vollzug des Angebots steht weiterhin unter dem Vorbehalt des Erhalts

bestimmter regulatorischer Genehmigungen und wird für das zweite Halbjahr

2026 erwartet. Am 27. März 2026 hat Worthington Steel Klöckner über ihre

feste Absicht informiert, unmittelbar nach Vollzug des Angebots einen

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ("BGAV") mit Klöckner & Co

abzuschließen; Klöckner hat hierzu am selben Tag eine Ad-hoc-Mitteilung

veröffentlicht. Worthington Steel ist zuversichtlich, die für die Zustimmung

zu einem solchen Vertrag erforderliche Hauptversammlungsmehrheit zu

erreichen. Darüber hinaus beabsichtigt Worthington Steel, vorbehaltlich der

Marktbedingungen und der Annahmequote, nach Vollzug der Transaktion die

Umsetzung struktureller Maßnahmen zu prüfen, einschließlich eines möglichen

Delistings von Klöckner oder eines Squeeze-outs von Minderheitsaktionären,

soweit rechtlich zulässig und wirtschaftlich sinnvoll.

Die Worthington Steel GmbH, die für den Erwerb von Klöckner gegründete

Tochtergesellschaft, hatte am 15. Januar 2026 die Absicht bekannt gegeben,

ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in Form eines Barangebots in

Höhe von EUR 11,00 je Aktie für sämtliche ausstehenden Aktien von Klöckner zu

unterbreiten. Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von 98 % auf den

unbeeinflussten volumengewichteten Drei-Monats-Durchschnittskurs der

Klöckner-Aktie zum 5. Dezember 2025. Die Angebotsunterlage wurde am 5.

Februar 2026 veröffentlicht, die Angebotsänderung am 10. März 2026. Vorstand

und Aufsichtsrat von Klöckner haben das Angebot und die Angebotsänderung als

attraktiv, fair und angemessen bewertet und empfehlen den

Klöckner-Aktionären die Annahme des Angebots.

Die Angebotsunterlage sowie die Angebotsänderung (jeweils in deutscher

Sprache und in einer unverbindlichen englischen Übersetzung) sind zusammen

mit weiteren Informationen zum Übernahmeangebot auf der Angebotswebsite

unter www.strong-for-good.com veröffentlicht und dort abrufbar.

Über Worthington Steel

Worthington Steel (NYSE: WS) ist ein Metallverarbeiter, der gemeinsam mit

seinen Kunden hochtechnische und maßgeschneiderte Lösungen entwickelt. Die

Expertise von Worthington Steel in der Verarbeitung von flachgewalztem

Stahl, Elektrostahl-Lamellen sowie maßgeschneiderten Tailor-Welded-Lösungen

trägt zur Nachhaltigkeit der Stahlindustrie bei.

Als einer der führenden Metallverarbeiter in Nordamerika nutzt Worthington

Steel mit rund 6.000 Mitarbeitenden das Potenzial von Stahl, um die Visionen

seiner Kunden durch wertschöpfende Verarbeitungskapazitäten voranzubringen -

darunter Verzinken, Beizen, konfiguriertes Zuschnittstanzen (Configured

Blanking), spezialisierte Kaltumformung, Leichtbau sowie die Fertigung

elektrischer Lamellen. Mit Hauptsitz in Columbus, Ohio, betreibt Worthington

Steel 37 Werke in sieben US-Bundesstaaten und zehn Ländern weltweit. Auf

Basis einer People-first-Philosophie, eines klaren Bekenntnisses zu

Nachhaltigkeit und eines bewährten Geschäftsmodells verfolgt Worthington

Steel das Ziel, positive Erträge zu erzielen: durch verlässliche und

innovative Lösungen für Kunden, Entwicklungsmöglichkeiten für Mitarbeitende

und die Stärkung seiner Gemeinschaften.

Über Klöckner

Klöckner ist heute einer der größten produzentenunabhängigen

Metallverarbeiter und eines der führenden Service-Center-Unternehmen. Mit

einem Distributions- und Servicenetz von rund 110 Lager- und

Anarbeitungsstandorten, vor allem in Nordamerika und der DACH-Region,

bedient Klöckner über 60.000 Kunden. Aktuell beschäftigt der Konzern mehr

als 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr 2024

erwirtschaftete Klöckner einen Umsatz von rund 6,6 Mrd. Euro. Mit einer

konsequenten Umsetzung der Unternehmensstrategie strebt Klöckner an, eines

der führenden Service-Center- und Metallverarbeitungsunternehmen in

Nordamerika und Europa zu werden. Im Fokus stehen dabei die weitere gezielte

Expansion des Service-Center- und höherwertigen Geschäfts, die

Diversifizierung des Produkt- und Serviceportfolios sowie die Integration

weiterer CO2-reduzierter Lösungen unter der Dachmarke Nexigen®.

Die Aktien der Klöckner & Co SE sind an der Frankfurter Wertpapierbörse zum

Handel im Regulierten Markt mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime

Standard) zugelassen. Die Aktien der Klöckner & Co SE sind im SDAX® -Index

der Deutschen Börse gelistet.

ISIN: DE000KC01000; WKN: KC0100; Common Code: 025808576

Medienkontakte:

Worthington Steel

Melissa Dykstra

Vice President, Corporate Communications and Investor Relations

Telefon: 614-840-4144

Melissa.Dykstra@WorthingtonSteel.com

Medienkontakt für Europa

Brunswick Group

Julia Klostermann

Director

Telefon: +49 174-740-2796

Jklostermann@brunswickgroup.com

Wichtige Hinweise:

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Erwerb noch eine

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Klöckner-Aktien dar.

Die Bedingungen des Angebots (in der durch die Angebotsänderung geänderten

Fassung das "Übernahmeangebot") sind in der von der Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Veröffentlichung gestatteten

Angebotsunterlage sowie der Angebotsänderung dargelegt. Die Bieterin behält

sich eine Änderung der Regelungen und Bedingungen des Übernahmeangebots,

soweit rechtlich zulässig, vor. Investoren und Inhabern von Klöckner-Aktien

wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage, die Angebotsänderung und

alle sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu

lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.

Das Übernahmeangebot erfolgt ausschließlich auf Grundlage der anwendbaren

Bestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und

Übernahmegesetzes (WpÜG) und bestimmter Wertpapiergesetze der Vereinigten

Staaten von Amerika (die "Vereinigten Staaten" oder "U.S."). Das

Übernahmeangebot wird nicht im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen

einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder den

Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) gemacht. Dementsprechend wurden

außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten keine

Ankündigungen, Registrierungen, Genehmigungen oder Autorisierungen für das

Angebot vorgenommen, arrangiert oder erteilt. Investoren und Inhaber von

Klöckner-Aktien können nicht beanspruchen, durch die Anlegerschutzgesetze

einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der

Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) geschützt zu sein. Vorbehaltlich der

in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und etwaiger von den

zuständigen Aufsichtsbehörden zu gewährenden Ausnahmen wird kein

Übernahmeangebot direkt oder indirekt in einer Rechtsordnung gemacht, in der

dies einen Verstoß gegen das anwendbare nationale Recht darstellen würde.

Diese Pressemitteilung darf weder ganz noch teilweise in einer Rechtsordnung

veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in der das

Übernahmeangebot nach geltendem nationalem Recht untersagt wäre.

Die Bieterin und/oder mit der Bieterin verbundene Unternehmen oder

verbundene Unternehmen ihres Finanzberaters können Klöckner-Aktien in

anderer Weise als im Rahmen des Angebots über die Börse oder außerbörslich

erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen, oder

Derivativgeschäfte in Bezug auf Klöckner-Aktien abschließen, sofern dies

außerhalb der Vereinigten Staaten und im Einklang mit den anwendbaren

deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, erfolgt. Diese Erwerbe

können entweder über die Börse zu den jeweils geltenden Kursen oder im

Rahmen außerbörslicher Privatgeschäfte zu ausgehandelten Preisen erfolgen.

Informationen über entsprechende Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen,

einschließlich der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden Klöckner-Aktien

und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung, werden unverzüglich in

deutscher und englischer Sprache veröffentlicht, wenn und soweit dies nach

dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten oder einer

anderen relevanten Rechtsordnung erforderlich ist.

Das in dieser Pressemitteilung genannte veröffentlichte Übernahmeangebot

bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft und unterliegt den

gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland über die

Durchführung eines solchen Angebots, die sich in wesentlichen Punkten von

den entsprechenden Vorschriften der Vereinigten Staaten und anderer

Rechtsordnungen unterscheiden. Die an anderer Stelle enthaltenen

Finanzinformationen über die Bieterin und Klöckner, einschließlich der in

der Angebotsunterlage und der Angebotsänderung enthaltenen Informationen,

sind in Übereinstimmung mit den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden

Vorschriften erstellt und nicht nach den in den Vereinigten Staaten

allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen; sie sind daher

möglicherweise nicht mit Finanzinformationen über Unternehmen aus den

Vereinigten Staaten oder aus anderen Rechtsordnungen außerhalb der

Bundesrepublik Deutschland vergleichbar. Das Übernahmeangebot war nicht

Gegenstand eines Prüf- oder Registrierungsverfahrens einer Aufsichtsbehörde

außerhalb Deutschlands und wurde von keiner anderen Aufsichtsbehörde

genehmigt oder empfohlen. Klöckner-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder

gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten werden darauf

hingewiesen, dass das Übernahmeangebot im Hinblick auf Wertpapiere einer

Gesellschaft abgegeben ist, die ein ausländischer Privatemittent (foreign

private issuer) im Sinne des Securities Exchange Act der Vereinigten Staaten

von 1934 in seiner aktuellen Fassung (der "U.S. Exchange Act") ist und deren

Aktien nicht gemäß Section 12 des U.S. Exchange Act registriert sind. Das

Übernahmeangebot erfolgt in den Vereinigten Staaten auf Grundlage der

Tier-II-Ausnahme von bestimmten Anforderungen des U.S. Exchange Act und

unterliegt grundsätzlich den Offenlegungs- und sonstigen Vorschriften und

Verfahren der Bundesrepublik Deutschland, die sich von den Vorschriften und

Verfahren in den Vereinigten Staaten unterscheiden. Das Übernahmeangebot ist

den in den Vereinigten Staaten ansässigen Klöckner-Aktionären zu denselben

Bedingungen unterbreitet wie allen übrigen Klöckner-Aktionären, denen ein

Angebot gemacht wird. Sämtliche Informationsunterlagen, einschließlich

dieser Pressemitteilung, werden den Aktionären in den Vereinigten Staaten in

einer Weise zur Verfügung gestellt, die mit der Verteilung dieser Unterlagen

an die übrigen Klöckner-Aktionäre vergleichbar ist. Soweit das

Übernahmeangebot den US-Wertpapiergesetzen unterliegt, finden diese Gesetze

ausschließlich auf Inhaber von Klöckner-Aktien in den Vereinigten Staaten

Anwendung, sodass keiner anderen Person Ansprüche aus diesen Gesetzen

zustehen.

Jede Vereinbarung, die mit der Bieterin infolge der Annahme des

Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen

der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Es kann für

Klöckner-Aktionäre aus den Vereinigten Staaten (oder aus anderen

Rechtsordnungen als Deutschland) schwierig sein, ihre Rechte und Ansprüche,

die im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot nach dem U.S. Securities Act

(oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) entstehen, durchzusetzen, da die

Bieterin und Klöckner außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der

Rechtsordnung, in der der Aktionär ansässig ist) ansässig sind und ihre

jeweiligen Führungskräfte und Direktoren außerhalb der Vereinigten Staaten

(oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär ansässig ist) ansässig sind. Es

könnte unmöglich sein, ein nicht-amerikanisches Unternehmen oder dessen

Führungskräfte und Direktoren vor einem nicht-amerikanischen Gericht wegen

Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Es könnte auch unmöglich

sein, ein nicht-amerikanisches Unternehmen oder dessen Tochtergesellschaften

zu zwingen, sich dem Urteil eines US-Gerichts zu unterwerfen.

Zukunftsgerichtete Aussagen:

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, einschließlich

zukunftsgerichteter Aussagen im Sinne des U.S. Private Securities Litigation

Reform Act von 1995. Solche zukunftsgerichteten Aussagen umfassen unter

anderem, jedoch nicht ausschließlich, Aussagen zu den Plänen, Zielen,

Erwartungen und Absichten von Worthington Steel und Klöckner im Zusammenhang

mit der Übernahme und den Vorteilen der Transaktion, den erwarteten

Ergebnissen der geplanten Übernahme, einschließlich der geschätzten Kosten,

operativen und kommerziellen Synergien und dem Zeitplan für die Realisierung

dieser Synergien, den Auswirkungen auf die Erträge von Worthington Steel,

die erwartete Pro-forma-Nettoverschuldungsquote von Worthington Steel nach

der Transaktion und die Ziele für die Nettoverschuldungsquote nach der

Transaktion, den erwarteten Zeitplan für den Abschluss der Übernahme sowie

andere Aussagen, die keine historischen oder gegenwärtigen Tatsachen

darstellen und die durch Begriffe wie "erwartet", "glaubt", "anticipates",

"rechnet mit", "ist der Ansicht", "versucht", "schätzt", "beabsichtigt",

"plant", "nimmt an", "kann", "wird", "würde", "sollte", "strebt an" sowie

ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet sind. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen

auf gegenwärtigen Absichten, Annahmen oder Erwartungen und beinhalten

Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen

Ergebnisse wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen

ausdrücklich oder implizit dargestellten Ergebnissen abweichen. Faktoren,

die dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den derzeitigen

Erwartungen abweichen, umfassen unter anderem, jedoch nicht ausschließlich,

Risiken und Unsicherheiten in Bezug auf die jeweiligen Geschäftstätigkeiten

von Worthington Steel und Klöckner sowie die geplante Übernahme, und die

tatsächlichen Ergebnisse können wesentlich abweichen. Diese Risiken und

Unsicherheiten umfassen unter anderem, jedoch nicht ausschließlich: (i) die

Fähigkeit der Parteien, die geplante Übernahme zu den erwarteten Bedingungen

und innerhalb des erwarteten Zeitrahmens erfolgreich abzuschließen,

einschließlich des Erhalts der erforderlichen behördlichen Genehmigungen

(ii) die Finanzierungsvereinbarungen im Zusammenhang mit der Übernahme;

(iii) die Auswirkungen der Transaktion auf die Geschäftstätigkeit von

Worthington Steel und Klöckner, einschließlich der Auswirkungen auf die

künftige Finanzlage und Performance des kombinierten Unternehmens, die

Betriebsergebnisse, Strategie und Planung, einschließlich der erwarteten

steuerlichen Behandlung, unvorhergesehener Verbindlichkeiten, künftiger

Investitionsausgaben, Umsätze, Aufwendungen, Ergebnisse, Synergien,

wirtschaftlicher Performance, Verschuldung, Verluste, künftiger Aussichten

sowie der Geschäfts- und Managementstrategien für die Führung, Expansion und

das Wachstum der Geschäftstätigkeit des neu kombinierten Unternehmens; (iv)

die potenziellen Auswirkungen der Ankündigung oder des Vollzugs der

geplanten Übernahme auf die Beziehungen zu Kunden, Lieferanten und sonstigen

Dritten; (v) die Fähigkeit des kombinierten Unternehmens, die erwarteten

Kostensynergien oder die Ergebnissteigerung je Aktie zu realisieren; sowie

(vi) die weiteren Faktoren, die in den von Worthington Steel bei der U.S.

Securities and Exchange Commission (SEC) eingereichten Berichten beschrieben

sind, einschließlich des zuletzt eingereichten Annual Report on Form 10-K

und der nachfolgenden Quarterly Reports on Form 10-Q unter der Überschrift

"Risk Factors", sowie die weiteren Risiken, die in den Einreichungen von

Worthington Steel bei der SEC erörtert werden. Darüber hinaus

beruhen diese Aussagen auf Annahmen, die Änderungen unterliegen. Ferner kann

nicht ausgeschlossen werden, dass Worthington Steel und/oder Klöckner ihre

in Dokumenten oder Mitteilungen oder in der Angebotsunterlage oder der

Angebotsänderung geäußerten Absichten und Einschätzungen nach

Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage oder

der Angebotsänderung ändern werden. Diese Pressemitteilung bezieht sich

ausschließlich auf den Stand zum Datum dieser Mitteilung. Worthington Steel

und Klöckner lehnen jeweils jede Verpflichtung ab, die hierin enthaltenen

Informationen zu aktualisieren.

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31.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate

News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Originalinhalt anzeigen:

https://eqs-news.com/?origin_id=8c5bb102-2cfb-11f1-8534-027f3c38b923&lang=de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Worthington Steel GmbH

Graf-Zeppelin-Straße 29

72202 Nagold

Deutschland

EQS News ID: 2301526

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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2301526 31.03.2026 CET/CEST

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