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11.03.26 16:50:39

EQS-News: ParTec und BF exaQC nehmen weitgehend vorteilhaftes, abweisendes Erstinstanz-Urteil zur Kenntnis. Pyrrhussieg für NVIDIA?! (deutsch)

ParTec und BF exaQC nehmen weitgehend vorteilhaftes, abweisendes Erstinstanz-Urteil zur Kenntnis. Pyrrhussieg für NVIDIA?!

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EQS-News: ParTec AG / Schlagwort(e): Patent

ParTec und BF exaQC nehmen weitgehend vorteilhaftes, abweisendes

Erstinstanz-Urteil zur Kenntnis. Pyrrhussieg für NVIDIA?!

11.03.2026 / 16:50 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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ParTec und BF exaQC nehmen weitgehend vorteilhaftes, abweisendes

Erstinstanz-Urteil zur Kenntnis. Pyrrhussieg für NVIDIA?!

Gericht: Patent ist vollständig valide. Unsere Meinung: Neue NVIDIA-Produkte

Blackwell und Vera Rubin sind massiv weiterentwickelt und genügen der

Interpretation des Patentes durch das UPC

München, 11. März 2026 - Das europäische Unified Patent Court (UPC), Lokale

Kammer München, hat heute in der Rechtssache ParTec AG (ISIN: DE000A3E5A34 /

WKN: A3E5A3) und BF exaQC AG gegen NVIDIA Corporation und NVIDIA GmbH die

Patentverletzungsklage betreffend das europäische Patent EP 3 743 812 B1 in

erster Instanz abgewiesen. ParTec und BF exaQC werden dagegen Berufung

einlegen. Zugleich hat das UPC an der Gültigkeit von EP 3 743 812 B1 keinen

Zweifel gelassen: Das Patent schützt die grundlegende Technologie für

effektive KI-Supercomputer. ParTec sieht dadurch sein Patent gestärkt und

ein klares Signal an die KI-Industrie.

Einordnung des Urteils

Das Urteil der lokalen Kammer des UPC in München bestätigt die Nutzung der

patentierten Architektur durch NVIDIA. Ein zentrales Merkmal des

Patentanspruchs 1 ist die Gewinnung qualifizierter Informationen aus dem

iterativen Rechenverhalten des Computers, um dessen Auslastung effizienter

gestalten zu können. Dieses Merkmal sieht das Gericht als nicht erfüllt an,

denn die von NVIDIA verwendete Information genügt nicht den

Qualitätsanforderungen des Patentes (aus ParTec's Sicht: noch nicht, s.u.).

Das Gericht hatte in der mündlichen Verhandlung vom 13. Februar 2026

sämtliche Angriffs- und Verteidigungspunkte von NVIDIA (über 30 verschiedene

Angriffe) vollständig zugunsten der Kläger entschieden. Einzig die Frage, ob

die von NVIDIAs run:ai-Plattform verarbeiteten Informationen als Information

für weitere Iterationen im Sinne von Anspruch 1 des Patentes qualifizieren,

führte zur Klageabweisung.

Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Hochwertige Mikroprozessoren für

die anspruchsvolle Rechenarbeit moderner KI-Systeme werden derzeit weltweit

ausschließlich von amerikanischen Unternehmen bereitgestellt - z. B. NVIDIA,

AMD und Intel. Die Entwicklung dieser hochkomplexen Chips ist allerdings nur

die eine Seite. Eine effiziente Auslastung dieser Prozessoren ist aber die

entscheidende Hürde, denn auch die ausgefeilteste Hardware nutzt wenig, wenn

die komplexen KI-Rechenaufgaben nicht effizient auf die teuren Super-Chips

verteilt werden können.

Genau hier greifen die Klagepatente ein, die auf der jahrzehntelangen

intensiven Forschung und Entwicklung von ParTec zusammen mit dem

Forschungszentrum Jülich beruhen. Diese Entwicklung - die tief in die

Architektur der Mikroprozessoren hineinführt - erfordert, dass während der

Berechnungsiteration spezielle, ausgeklügelte Informationen gewonnen und für

die Neuverteilung der Rechenaufgaben verwendet werden. Auf diese Weise lässt

sich das Rechenpotential der Super-Chips signifikant steigern und die

Supercomputer arbeiten deutlich effizienter.

ParTec besuchte bereits im Jahr 2019 NVIDIA in Kalifornien, um die Konzepte

persönlich vorzustellen und eine Partnerschaft vorzuschlagen. Damals stieß

man dort, KI noch nicht am Horizont, auf wenig Gegenliebe.

Zur Validität des Patents: Inhaltlich bestätigt

NVIDIA hatte die Nichtigkeit des Patents EP 3 743 812 bedingt geltend

gemacht - für den Fall einer für NVIDIA ungünstigen Entscheidung zur

Verletzungsfrage. Da das Gericht die Verletzung verneint hat, war daher über

die - im Laufe des Verfahrens von NVIDIA äußerst intensiv geführte

Widerklage auf Nichtigerklärung nicht mehr zu befinden.

So hat denn auch das Gericht in der mündlichen Verhandlung die inhaltlichen

Angriffe von NVIDIA auf die Gültigkeit des Patents vollständig als

chancenlos zurückgewiesen. Der Vorstizende Richter hatte deutlich gemacht,

dass keiner der mit aller Intensität vorgebrachten Nichtigkeitsgründe - auch

nicht die nachgereichten technischen Dokumente - die Gültigkeit des Patents

in Frage stellen würde. Die Validität von EP 3 743 812 steht damit außer

Frage; lediglich die formale gerichtliche Feststellung wurde durch die

Bedingungskonstruktion der Widerklage verhindert.

Diese inhaltliche Bestätigung des Patentes ist ein wichtiges Signal an die

weltweite KI-Industrie.

Bernhard Frohwitter, CEO ParTec AG und BF exaQC AG dazu: "Um die Auslastung

teurer Prozessoren von wenigen 20 Prozent in Bereiche von 60 Prozent und

mehr zu treiben, ist es zwingend erforderlich, qualifiziertere Informationen

zu verwenden als noch in den Produkten A 100 H100. Dies findet bereits in

den modernen Produkten von NVIDIA statt - in GH200 Grace Hopper und vor

allem in Blackwell und Vera Rubin. Da NVIDIA - wie auch andere Unternehmen -

geheim hält, wie genau es seine Prozessoren betreibt, war es uns bisher

nicht möglich, den für ein Gerichtsverfahren notwendigen Nachweis zu führen.

Das hat sich jetzt geändert: NVIDIA hat im Rahmen der Vermarktung dieser

hochmodernen Produkte genügend Informationen veröffentlicht, die es uns

jetzt erlauben, die Patentverletzung nachzuweisen. Das Berufungsverfahren

wird sich daher auf diese Produkte konzentrieren. Legt man das Urteil in

allen seinen Details zugrunde, geht es um eine Verurteilung von NVIDIA wegen

Verletzung des Patents durch seine neuesten Produkte"

Auch in anderen KI-Schlüsselländern, so wie USA, China, Japan, und Indien,

gibt es entsprechende Patente für diese Erfindungen.

Berufung: Gründe für Zuversicht im Berufungsverfahren

Während das erstinstanzliche Verfahren die A100- und H100-basierten

DGX-Systeme betraf, hat NVIDIA mit dem GH200 Grace Hopper Superchip und der

Vera Rubin Architektur neue Produktgenerationen eingeführt, die das

Iterations-, und Informationsmerkmal des Patents unbestreitbar erfüllen.

Aus dem Hause NVIDIA kommen in jüngster Zeit umfangreiche Nachrichten und

Informationen über die neueste Entwicklung "Vera Rubin", diese wird als die

fortschrittlichste Prozessor Generation schlechthin bezeichnet. Aus den

umfangreichen technischen Informationen beantwortet sich für ParTec die

letzte offene Frage: Vera Rubin setzt genau jene qualifizierten

Informationen ein, die das Gericht bei den Vorgängermodellen A100 und H100

zur Bestätigung der Patentverletzung als strittigen Punkt von über 30

Angriffen von NVIDIA in dem Gerichtsverfahren, noch vermisst hatte. NVIDIA

entwickelt sich damit in die technische Richtung, die das Patent EP 3 743

812 mit seiner Erfindung vorgezeichnet hat - eine Bestätigung, die für das

Berufungsverfahren von erheblicher Bedeutung ist. ParTec ist froh und stolz,

diesen technischen Fortschritt bereitgestellt zu haben - und das umso mehr,

als ParTec bereits im Jahr 2019 NVIDIA in Kalifornien besucht und die

Konzepte persönlich vorgeschlagen hatte. Damals stieß man dort, KI noch

nicht am Horizont, auf wenig Gegenliebe.

Das Patent: Unverzichtbar für effiziente KI-Infrastruktur

Während sich amerikanische Unternehmen über die letzten Jahrzehnte intensiv

um die Architektur der Mikroprozessoren bemüht haben und hier eine weltweite

Quasi-Monopolstellung eingenommen haben, war ParTec zusammen mit dem

Forschungszentrum Jülich seit nunmehr 20 Jahren damit befasst, sowohl in

seinen Produkten als auch in seiner Software ParaStation dafür zu sorgen,

dass der zweite Teil massiver Rechenleistung realisiert wird: die effiziente

Verteilung der zu berechnenden Aufgaben auf die Mikroprozessoren. Industrie

und Wissenschaft belegen durch zahlreiche Publikationen, dass genau diese

Aufgabenverteilung eine Schlüsselrolle einnimmt.

EP 3 743 812 schützt das Grundprinzip, ohne das moderne KI-Supercomputer

strukturell ineffizient bleiben: die laufzeitbasierte,

informationsgetriebene Neuverteilung von Rechenaufgaben zwischen heterogenen

Prozessoren. Empirische Studien zeigen, dass Prozessor-Auslastungen in

KI-Supercomputern ohne dieses Prinzip deutlich unter 50 Prozent liegen

können.

Weiteres Patentverletzungsverfahren: EP 3 614 263

Unabhängig vom heutigen Urteil läuft vor dem UPC ein zweites

Verletzungsverfahren betreffend das Patent EP 3 614 263. Eine Entscheidung

wird gegen Ende 2026 erwartet. Auch in diesem Verfahren sind die Kläger

zuversichtlich.

Bernhard Frohwitter, CEO ParTec AG und BF exaQC AG: "ParTec hat als

Architekt von JUPITER und zahlreichen weiteren europäischen Supercomputern

bewiesen, dass Europa in der Lage ist, die führenden

KI-Recheninfrastrukturen der Welt zu entwickeln - und die Patente, die diese

Infrastrukturen ermöglichen, werden wir konsequent verteidigen."

Über ParTec AG

ParTec AG (ISIN: DE000A3E5A34 / WKN: A3E5A3) mit Hauptsitz in München

entwickelt seit über 26 Jahren führend Architekturen für modulare, souveräne

Infrastrukturen für High Performance Computing (HPC), Künstliche Intelligenz

(KI) und Quantum Computing (QC). Auf Basis seiner einzigartigen patentierten

dynamischen Modularen Systemarchitektur (dMSA) und der ParaStation Modulo

Software Suite entwirft und realisiert das Unternehmen Supercomputer sowie

hochskalierbare Rechenzentrumsinfrastrukturen und berät Regierungen,

Forschungsinstitutionen und Industrieunternehmen. Zahlreiche europäische

Systeme mit hohen Positionen in den weltweiten Listen der leistungsfähigsten

(TOP500) und energieeffizientesten (Green500) Superrechner basieren auf

ParTecs Technologien. ParTec ist tief im europäischen Forschungs- und

Innovationsökosystem verankert und hat in den vergangenen 15 Jahren an mehr

als 18 nationalen und europäischen Forschungsprojekten mit insgesamt über

100 Partnern mitgewirkt. Zuletzt realisierte ParTec gemeinsam mit Eviden den

Supercomputer JUPITER am Forschungszentrum Jülich - Europas ersten

Exascale-Supercomputer, der schnellste Supercomputer Deutschlands sowie

Europas und der viertschnellste Rechner der Welt (TOP500, Juni 2025 und

November 2025). JUPITER ist dabei gleichzeitig auch das energieeffizienteste

Exascale-System weltweit. JUPITER wurde am 5. September 2025 in Anwesenheit

von Bundeskanzler Friedrich Merz feierlich in Betrieb genommen.

Weitere Informationen unter: http://www.par-tec.com

Über BF exaQC AG

BF exaQC AG ist die auf Patentverwertung spezialisierte Gesellschaft der

ParTec-Gruppe. Sie hält und verwertet Patente im Bereich heterogenes

Hochleistungsrechnen und vertritt die Patentrechte der ParTec-Gruppe in

Lizenzierungs- und Patentverletzungsverfahren weltweit.

Über das Unified Patent Court (UPC)

Das Unified Patent Court (UPC) ist seit 2023 das zuständige Gericht für

einheitliche Europäische Patente in den teilnehmenden derzeit 16

EU-Mitgliedstaaten. Das Gericht untersteht keiner nationalen Regierung und

nicht der EU-Kommission; es ist ein autarkes europäisches Gericht, das seine

Entscheidungen in voller Unabhängigkeit trifft. Das UPC ermöglicht

pan-europäische Patentverletzungsverfahren mit unmittelbarer Wirkung in

allen teilnehmenden Staaten.

Pressekontakt

ParTec AG | Investor & Public Relations | presse@par-tec.com |

www.par-tec.com

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11.03.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate

News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Originalinhalt anzeigen:

https://eqs-news.com/?origin_id=5ab9dd8c-1d5d-11f1-8534-027f3c38b923&lang=de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: ParTec AG

Possartstr. 20

81679 München

Deutschland

E-Mail: investor-relations@par-tec.com

Internet: www.par-tec.com

ISIN: DE000A3E5A34

WKN: A3E5A3

Börsen: Freiverkehr in Hamburg

EQS News ID: 2289844

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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