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26.01.26 19:25:54

EQS-News: Nexus Uranium stellt "FAST-41-Antrag": Führt die positive Marktwahrnehmung schon bald zu einer Neubewertung? (deutsch)

Nexus Uranium stellt "FAST-41-Antrag": Führt die positive Marktwahrnehmung schon bald zu einer Neubewertung?

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EQS-Media / 26.01.2026 / 19:25 CET/CEST

Nexus Uranium Corp. (ISIN: CA65345P2008 | WKN: A41PJQ), Nexus oder das

Unternehmen, gibt bekannt, dass das Unternehmen beim "Federal Permitting

Improvement Steering Council" eine sogenannte "FAST-41 Initiation Notice"

für sein Vorzeige-Uranprojekt "Chord" in "Fall River County" im

US-Bundesstaat South Dakota eingereicht hat.

"FAST-41" wurde gemäß "Titel 41" des "Fixing Americas Surface Transportation

Act" ins Leben gerufen und ist ein freiwilliges Bundesprogramm, das eine

verbesserte Koordination, Transparenz und Verantwortlichkeit für die

Umweltprüfung und Genehmigung großer Infrastrukturprojekte, unter anderem

auch im Bergbau, bietet. Projekte, die sich für FAST-41 qualifizieren,

erhalten einen eigenen Projektberater auf Bundesebene, es wird ein

umfassender koordinierter Genehmigungszeitplan erstellt und eine

Nachverfolgung der Fortschritte ist auf dem öffentlichen "Federal Permitting

Dashboard" möglich.

CEO Jeremy Poirier zeigte sich betont optimistisch:

"Die Einreichung unseres FAST-41-Antrags ist ein wichtiger Schritt nach

vorne in unserer Genehmigungsstrategie für Chord. Das FAST-41-Programm soll

der Verbesserung der behördenübergreifenden Koordination dienen und

verlässliche Zeitpläne für komplexe Projekte bieten. Angesichts des derzeit

laufenden öffentlichen Scoping-Verfahrens durch den USFS und der für März

angesetzten Anhörung vor dem Mineral Board von South Dakota sind wir davon

überzeugt, dass Chord von der verbesserten Aufsicht durch den Bund im Rahmen

von FAST-41 profitieren kann, insbesondere da wir Fortschritte in Richtung

von Explorationsbohrungen machen."

Über "FAST-41"

"FAST-41" wurde im Dezember 2015 verabschiedet und untersteht der Aufsicht

des "Permitting Council", einer unabhängigen Bundesbehörde, die sich aus

Vertretern von 16 Bundesministerien und -behörden zusammensetzt, darunter

das Energieministerium, das Innenministerium, das

Landwirtschaftsministerium, die Umweltschutzbehörde und die

Atomaufsichtsbehörde.

Der Bergbau wurde im Januar 2021 als förderungswürdiger Sektor in den

Geltungsbereich von "FAST-41" aufgenommen. Projekte, die unter "FAST-41"

fallen, profitieren von mehreren Vorteilen, darunter:

- ein speziell zuständiger Infrastrukturprojektberater, der während des

gesamten Genehmigungsprozesses als primärer Ansprechpartner und Vermittler

auf Bundesebene fungiert;

- ein koordinierter Genehmigungszeitplan, der auf dem "Federal Permitting

Dashboard" veröffentlicht wird und eine Nachverfolgung aller erforderlichen

Umweltprüfungen und Genehmigungen auf Bundesebene ermöglicht;

- verbesserte Transparenz und Verantwortlichkeit, wobei die Behörden

verpflichtet sind, sich vor einer Änderung der festgelegten Zeitpläne mit

dem "Permitting Council" zu beraten; und

- verbesserte frühzeitige Konsultation und Koordination zwischen den

verschiedenen Bundesbehörden, die an der Projektprüfung beteiligt sind.

Laut dem Permitting Council haben Infrastrukturprojekte, die durch "FAST-41"

unterstützt wurden, eine Entscheidung etwa 18 Monate schneller erhalten als

Projekte, die nicht an dem Programm teilgenommen haben. Der

Umweltprüfungsprozess von abgedeckten Projekten wird mit einer

durchschnittlichen Verlängerung des Zeitplans von nur 16 Prozent gegenüber

dem ursprünglichen Zeitplan abgeschlossen.

https://www.permitting.gov/projects/title-41-fixing-americas-surface-transportation-act-fast-41

Um für "FAST-41" zugelassen zu werden, muss ein Projekt einem

förderungswürdigen Sektor (einschließlich Bergbau) zugehören und die

Kriterien eines von mehreren vorgesehenen Zulassungswegen erfüllen. Dazu

gehören Projekte, die dem "National Environmental Policy Act" ("NEPA")

unterliegen und für die voraussichtlich eine Gesamtinvestition von mehr als

200 Millionen US$ erforderlich ist, oder Projekte, die aufgrund ihrer Größe

und Komplexität von einer verbesserten Koordinierung auf Bundesebene

profitieren - beispielsweise Projekte, die eine Genehmigung durch mehrere

Bundesbehörden oder die Erstellung einer Umweltverträglichkeitserklärung

erfordern. Das "FAST-41"-Rahmenwerk sieht auch vor, dass sich Bundesstaaten

für die Teilnahme am Umweltprüfungs- und Genehmigungsverfahren des Bundes

entscheiden können, was eine Koordinierung zwischen den Genehmigungsfristen

des Bundes und dieser Bundesstaaten ermöglichen könnte. "FAST-41" ändert

weder gesetzliche oder behördliche Anforderungen, Umweltgesetze oder

Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit, noch legt es das Ergebnis

eines Entscheidungsprozesses auf Bundesebene im Voraus fest.

Mehrere Uranprojekte in den Vereinigten Staaten wurden für "FAST-41"

zugelassen, darunter das "ISR"-Uranprojekt "Dewey-Burdock" in Fall River

County und "Custer County" in South Dakota, dem im August 2025 die Zulassung

erteilt wurde.

Über das Projekt "Chord"

Das Uranprojekt "Chord" umfasst eine zusammenhängende Fläche von rund 3.640

Acres im "Fall River County" in South Dakota und befindet sich im

historischen Uranbergbaugebiet Edgemont, das Teil der Region "Black Hills"

ist. Der Projektstandort liegt etwa drei Meilen südöstlich des

"ISR"-Uranprojekts "Dewey Burdock", das von der Firma "enCore Energy"

betrieben wird.

Für "Chord" sind derzeit zwei parallel laufende Genehmigungsverfahren

anhängig. Auf Bundesgebieten hat der "U.S. Forest Service" Mitte Januar 2026

ein öffentliches Scoping-Verfahren gemäß dem "National Environmental Policy

Act" eingeleitet. Auf Landesgebieten hat das "South Dakota Board of Minerals

and Environment" eine öffentliche Anhörung für den Zeitraum von 18. bis 20.

März 2026 angesetzt, die den letzten Schritt im einzelstaatlichen

Genehmigungsverfahren für den vom Unternehmen eingebrachten Antrag auf

Erteilung einer Explorationsgenehmigung darstellt.

Das Unternehmen verfolgt in der Uranbergbauregion "Fall River County" eine

Hub-and-Spoke-Strategie, bei der "Chord" als zentrales Projekt dient. Rund

10 Meilen südsüdöstlich von "Chord" liegt das ebenfalls von Nexus betriebene

Projekt "Wolf Canyon" (80 Claims, ca. 1.600 Acres). Vor kurzem wurden

außerdem die Konzessionsgebiete "Deadhorse" (17 Claims, ca. 340 Acres) und

"RC" (40 Claims, ca. 800 Acres) erworben. Sollte "Chord" in die

Erschließungsphase eintreten, könnten die umliegenden Satelliten-Claims

möglicherweise von der gemeinsamen Infrastruktur und den Rahmenbedingungen

einer erteilten Genehmigung am Hub profitieren.

"Chord" ist das Vorzeigeprojekt von Nexus und bildet den Kern des

unternehmenseigenen Uranportfolios in South Dakota, das sich derzeit auf

insgesamt rund 6.380 Acres beläuft.

Marktumfeld und geopolitische Rahmenbedingungen

Nexus Uranium Corp. ist ein kanadisches Explorationsunternehmen, dessen

Hauptaugenmerk auf Uranprojekte in Nordamerika gerichtet ist. In den

Vereinigten Staaten besitzt das Unternehmen die Projekte "Chord", "Wolf

Canyon", "Deadhorse" und "RC" in South Dakota und das Projekt "South Pass"

in Wyoming. Das Projekt "Great Divide Basin" in Wyoming ist nun Gegenstand

einer Option zugunsten von "Canamera Energy Metals Corporation". In Kanada

hält Nexus das Projekt "Mann Lake" im Athabasca-Becken in Saskatchewan.

Die Neuordnung globaler Energieflüsse schafft derzeit ein günstiges Umfeld

für Unternehmen mit Zugang zu strategisch wichtigen Uranressourcen in

politisch stabilen Regionen - insbesondere in den USA. Vor dem Hintergrund

wachsender geopolitischer Spannungen, neuer Abhängigkeiten im fossilen

Energiesektor und steigender Anforderungen an Versorgungssicherheit rückt

Kernenergie zunehmend wieder in den Fokus internationaler Energie- und

Industriepolitik. Voraussetzung für deren langfristige Nutzung ist ein

verlässlicher Zugang zu Uran aus regulatorisch sicheren Jurisdiktionen.

Mit der Sicherung der vollständigen Besitzrechte am Uranprojekt "Chord" im

"Fall River County" (South Dakota) hat Nexus Uranium seine Position in einem

der historisch bedeutendsten Uranreviere der USA gestärkt. "Chord" bildet

das zentrale Projekt einer regionalen Hub-and-Spoke-Strategie, die durch

weitere Konzessionsgebiete wie "Wolf Canyon", "Deadhorse" und "RC" ergänzt

wird.

Insgesamt beläuft sich das Uranportfolio des Unternehmens in South Dakota

damit auf rund 6.380 Acres.

Nexus Uranium verfolgt das Ziel, in dieser Region ein eigenständiges

"ISR-Projekt" ("In-Situ-Recovery") zu entwickeln. Die "ISR-Methode" gilt als

wirtschaftlich effizienter und umweltfreundlicher Standard der modernen

Uranförderung und ermöglicht zugleich verkürzte Genehmigungs- und

Entwicklungszeiträume. In einem Marktumfeld, das durch den Ausbau der

Kernenergie, neue Reaktortechnologien wie "Small Modular Reactors" sowie den

steigenden Energiebedarf durch Digitalisierung und KI geprägt ist,

positioniert sich das Unternehmen damit als potenzieller Profiteur eines

strukturellen Wandels im globalen Energiesystem.

Die Einreichung des "FAST-41-Antrags" bringt für das "Chord-Projekt"

erhebliche Vorteile mit sich.

Das freiwillige Bundesprogramm bietet eine verbesserte Koordination zwischen

den beteiligten Behörden und schafft damit Klarheit und Transparenz im

Genehmigungsprozess. Nexus Uranium wird im Erfolgsfall von einem eigenen

Projektberater auf Bundesebene profitieren können, der die verschiedenen

Genehmigungsschritte abstimmt und koordiniert. Besonders wertvoll wäre die

Erstellung eines umfassenden und verbindlichen Genehmigungszeitplans, der

Planungssicherheit schafft. Durch die öffentliche Fortschrittsverfolgung auf

dem "Federal Permitting Dashboard" wird zudem vollständige Transparenz

gewährleistet. Angesichts des derzeit laufenden "Scoping-Verfahrens" und der

anstehenden Anhörung vor dem" Mineral Board" von South Dakota positioniert

sich das Unternehmen damit optimal für zügige und geordnete

Genehmigungsschritte - ein entscheidender Vorteil bei der Realisierung des

Uranprojekts.

Erhöhte Planungssicherheit und ein deutlich verkürzter Weg zur Produktion?

Investoren bevorzugen Unternehmen mit klaren Zeitplänen und geringeren

regulatorischen Unsicherheiten. Der verbindliche Genehmigungszeitplan

reduziert das Risiko unvorhergesehener Verzögerungen und macht das Projekt

kalkulierbarer - das erhöht die Attraktivität für institutionelle Anleger.

Durch die beschleunigte behördenübergreifende Koordination können

Explorationsbohrungen und nachfolgende Schritte schneller vorangetrieben

werden. Dies bedeutet eine frühere Möglichkeit zur Ressourcenbestätigung und

letztendlich zur Produktion - was den inneren Wert des Unternehmens steigern

dürfte.

Führt die positive Marktwahrnehmung schon bald zu einer Neubewertung?

Der proaktive Schritt signalisiert Kompetenz im Umgang mit Regulierung und

strategisches Management. Dies dürfte das Vertrauen von Investoren noch

weiter stärken und dürfte schon bald zu einer Neubewertung führen.

Auf dem aktuell vergleichsweise niedrigen Bewertungsniveau dürfte die Aktie

der Nexus Uranium Corp. (ISIN: CA65345P2008 | WKN: A41PJQ) also noch

erheblich unterbewertet sein. Hier eröffnen sich risikoaffinen Anlegern

exzellente Einstiegsmöglichkeiten.

-

Rechtliche Angaben zu der Veröffentlichung

Diese Veröffentlichung ist eine Marketingmitteilung und Bestandteil einer

Werbekampagne des Emittenten Nexus Uranium Corp. und richtet sich an

erfahrene und spekulativ orientierte Anleger. Die vorliegende Mitteilung

darf keinesfalls als unabhängige Finanzanalyse oder gar Anlageberatung

gewertet werden, da erhebliche Interessenkonflikte, die die Objektivität des

Erstellers beeinträchtigen können, vorliegen (siehe im Folgenden Abschnitt

"Interessen

/ Interessenkonflikte").

Die angegebenen Preise zu besprochenen Wertpapieren sind, soweit nicht

gesondert ausgewiesen, Tagesschlusskurse des letzten Börsentages vor der

jeweiligen erstmaligen Verbreitung.

Identität des Verbreiters und Erstellers: MCS Market Communication Service

GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter der

Nummer HRB 11340 und eingetragen in der Liste der institutsunabhängigen

Ersteller und/oder Weitergeber von Anlagestrategie- und Anlageempfehlungen

die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geführt wird und

zuständige Aufsichtsbehörde ist (nachfolgend als "Verbreiter" bezeichnet).

Interessen / Interessenskonflikte

Der Verbreiter erhält vom Emittenten für die Verbreitung der

Marketingmitteilung eine fixe Vergütung. Der Verbreiter und/oder mit ihr

verbundene Unternehmen wurden vom Emittenten bzw. von deren Aktionären mit

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Wir weisen darauf hin, dass die Auftraggeber (Dritte) der Publikation von

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verbundenen Parteien (Dritte) zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung

womöglich Aktien des Emittenten, welche im Rahmen dieser Publikation

besprochen wird, halten. Es besteht seitens der Auftraggeber und der Dritten

gegebenenfalls die Absicht, diese Wertpapiere in unmittelbarem Zusammenhang

mit dieser Veröffentlichung zu verkaufen und an steigenden Kursen und

Umsätzen zu partizipieren oder jederzeit weitere Wertpapiere hinzuzukaufen.

Der Verbreiter handelt demzufolge im Zusammenwirken mit und aufgrund

entgeltlichen Auftrags von weiteren Personen, die signifikante

Aktienpositionen des besprochenen Emittenten halten können. Dies begründet

laut Gesetz einen Interessenkonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich

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beschriebenen möglichen Veräußerungs- / Kaufaktivitäten beteiligt. Auf

entsprechende potentielle Aktienverkäufe und -käufe der Auftraggeber sowie

Dritter hat der Emittent auch keinen Einfluss.

Der Verbreiter hat es zu unterlassen, Wertpapiere des Emittenten zu halten

oder in irgendeiner Weise mit ihnen zu handeln. Der Verbreiter der

Mitteilung besitzt/hält weder unmittelbar noch mittelbar (beispielsweise

über verbundene Unternehmen, in abgestimmter Art und Weise) Aktienpositionen

des besprochenen Emittenten. Darüber hinaus ist die Vergütung des

Verbreiters der Mitteilung weder direkt an finanzielle Transaktionen noch an

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Weder der Verbreiter, noch ein mit ihm verbundenes Unternehmen, noch eine

bei der Erstellung mitwirkende Person (noch deren mit ihr eng verbundene

Personen), noch Personen, die vor Weitergabe der Mitteilung Zugang hatten

oder haben konnten, sind / ist in Besitz einer Nettoverkaufs- oder

Nettokaufposition, die die Schwelle von 0,5% des gesamten emittierten

Aktienkapitals des Kapitals des Emittenten überschreitet. Ebenso wenig

werden von der/den Person/en Anteile an über 5% des gesamten emittierten

Aktienkapitals des Emittenten gehalten, war/en die Person/en innerhalb der

vorangegangenen zwölf Monate bei der öffentlichen Emission von

Finanzinstrumenten des Emittenten federführend oder mitführend, war/en die

Person/en Marketmaker oder Liquiditätsspender in den Finanzinstrumenten des

Emittenten, haben mit dem Emittenten eine Vereinbarung über die Erbringung

von Wertpapierdienstleistungen gemäß Anhang I Abschnitt A und B der

Richtlinie 2014/65/EU getroffen, die innerhalb der vorangegangenen zwölf

Monate gültig war oder in diesem Zeitraum eine Leistung oder ein

Leistungsversprechen aus einer solchen Vereinbarung gegeben war.

Emittent: Nexus Uranium Corp.

Datum der erstmaligen Verbreitung: 24.11.2025; 12:05 Uhr

Abstimmung mit dem Emittenten: Ja

Adressaten: Der Verbreiter stellt die Mitteilung allen interessierten

Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Privatanlegern gleichzeitig zur

Verfügung. Ausgeschlossene Adressaten: Die vom Verbreiter veröffentlichten

Publikationen, Informationen, Analysen, Reports, Researches und Dokumente

sind nicht für U.S.-Personen oder Personen, die ihren Wohnsitz in den

Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan haben,

bestimmt und dürfen weder von diesen eingesehen noch an diese verteilt

werden. Informationsquellen: Informationsquellen des Verbreiters und

Erstellers sind Angaben und Informationen des Emittenten, in- und

ausländische Wirtschaftspresse, Informationsdienste, Nachrichtenagenturen

(z.B. Reuters, Bloomberg, Infront, u. a.), Analysen und Veröffentlichungen

im Internet. Sorgfaltsmaßstab: Bewertungen und daraus abgeleitete

Schlussfolgerungen werden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und

unter Berücksichtigung aller zum jeweiligen Zeitpunkt öffentlich

zugänglichen nach Ansicht des Erstellers entscheidungserheblichen Faktoren

erstellt.

Hinweise betreffend der mit den Wertpapieren und mit deren Emittenten

verbundenen Risiken

Weil andere Researchhäuser und Börsenbriefe den Wert auch besprechen können,

kann es in vorliegendem Empfehlungszeitraum zu einer symmetrischen

Informations-/ und Meinungsgenerierung kommen.

Natürlich gilt es zu beachten, dass der Emittent in der höchsten denkbaren

Risikoklasse für Aktien gelistet ist. Der Emittent weist ggf. noch keine

Umsätze auf und befindet sich auf Early Stage Level, was riskant ist. Die

finanzielle Situation des Unternehmens ist noch defizitär, was die Risiken

deutlich erhöht. Durch ggf. notwendig werdende Kapitalerhöhungen könnten

zudem kurzfristig Verwässerungserscheinungen auftreten, die zu Lasten der

Investoren gehen können. Wenn es dem Emittenten nicht gelingt, weitere

Finanzquellen in den nächsten Jahren zu erschließen, könnten sogar Insolvenz

und ein Delisting/Einstellung des Handels drohen.

Enthaftungserklärung und Risiko des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals

Die Hintergrundinformationen, Markteinschätzungen und Wertpapieranalysen,

die der Verbreiter auf seinen Webseiten und in seinen Newslettern

veröffentlicht, stellen weder ein Verkaufsangebot für die behandelten

Notierungen noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren

dar. Den Ausführungen liegen Quellen zugrunde, die der Herausgeber für

vertrauenswürdig erachtet. Dennoch ist die Haftung für Vermögensschäden, die

aus der Heranziehung der Ausführungen bzw. der Aktienbesprechungen für die

eigene Anlageentscheidung möglicherweise resultieren können, ausnahmslos

ausgeschlossen.

Wir geben zu bedenken, dass Aktieninvestments immer mit Risiko verbunden

sind. Jedes Geschäft mit Optionsscheinen, Hebelzertifikaten oder sonstigen

Finanzprodukten ist sogar mit äußerst großen Risiken behaftet. Aufgrund von

politischen, wirtschaftlichen oder sonstigen Veränderungen kann es zu

erheblichen Kursverlusten, im schlimmsten Fall zum Totalverlust des

eingesetzten Kapitals kommen. Bei derivativen Produkten ist die

Wahrscheinlichkeit extremer Verluste mindestens genauso hoch wie bei

SmallCap Aktien, wobei auch die großen in- und ausländischen Aktienwerte

schwere Kursverluste bis hin zum Totalverlust erleiden können. Sie sollten

sich vor jeder Anlageentscheidung (z.B. durch Ihre Hausbank oder einen

Berater Ihres Vertrauens) weitergehend beraten lassen.

Obwohl die in den Mitteilungen und Markteinschätzungen vom Verbreiter

enthaltenen Wertungen und Aussagen mit der angemessenen Sorgfalt erstellt

wurden, übernehmen wir keinerlei Verantwortung oder Haftung für Fehler,

Versäumnisse oder falsche Angaben. Dies gilt ebenso für alle von unseren

Gesprächspartnern in den Interviews geäußerten Darstellungen, Zahlen und

Beurteilungen.

Das gesamte Risiko, das aus dem Verwenden oder der Leistung von Service und

Materialien entsteht, verbleibt bei Ihnen, dem Leser. Bis zum durch

anwendbares Recht äußerstenfalls Zulässigen kann der Verbreiter nicht

haftbar gemacht werden für irgendwelche besonderen, zufällig entstandenen

oder indirekten Schäden oder Folgeschäden (einschließlich, aber nicht

beschränkt auf entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust

geschäftlicher Informationen oder irgendeinen anderen Vermögensschaden), die

aus dem Verwenden oder der Unmöglichkeit, Service und Materialien zu

verwenden entstanden sind.

Alle in dem vorliegenden Report zum Emittenten geäußerten Aussagen, außer

historischen Tatsachen, sollten als zukunftsgerichtete Aussagen verstanden

werden, die sich wegen erheblicher Unwägbarkeiten durchaus nicht

bewahrheiten könnten. Die Aussagen des Erstellers unterliegen

Ungewissheiten, die nicht unterschätzt werden sollten. Es gibt keine

Sicherheit oder Garantie, dass die getätigten Prognosen tatsächlich

eintreffen. Daher sollten die Leser sich nicht auf die Aussagen des

Erstellers verlassen und nicht nur auf Grund der Lektüre der Mitteilung

Wertpapiere kaufen oder verkaufen.

Der Service des Verbreiters darf deshalb keinesfalls als persönliche oder

auch nur allgemeine Anlageberatung aufgefasst werden. Nutzer, die aufgrund

der vom Verbreiter abgebildeten oder bestellten Informationen

Anlageentscheidungen treffen bzw. Transaktionen durchführen, handeln

vollständig auf eigene Gefahr. Alle vorliegenden Texte, insbesondere

Markteinschätzungen, Aktienbeurteilungen und Chartanalysen spiegeln die

persönliche Meinung des Redakteurs wider. Es handelt sich also um reine

individuelle Auffassungen ohne Anspruch auf ausgewogene Durchdringung der

Materie. Der Leser versichert hiermit, dass er sämtliche Materialien und

Inhalte auf eigenes Risiko nutzt und der Verbreiter keine Haftung übernimmt.

Der Verbreiter behält sich das Recht vor, die Inhalte und Materialien,

welche von ihm verbreitet werden, ohne Ankündigung abzuändern, zu

verbessern, zu erweitern oder zu entfernen. Der Verbreiter schließt

ausdrücklich jede Gewährleistung für Service und Materialien aus. Service

und Materialien und die darauf bezogene Dokumentation wird Ihnen "so wie sie

ist" zur Verfügung gestellt, ohne Gewährleistung irgendeiner Art, weder

ausdrücklich noch konkludent. Einschließlich, aber nicht beschränkt auf

konkludente Gewährleistungen der Tauglichkeit, der Eignung für einen

bestimmten Zweck oder des Nichtbestehens einer Rechtsverletzung.

Es gibt keine Garantie dafür, dass die Prognosen des Emittenten, des

Erstellers oder (weiterer) Experten und des Managements tatsächlich

eintreten. Die Wertentwicklung der Aktie des Emittenten ist damit ungewiss.

Wie bei jedem sogenannten Micro Cap besteht auch hier die Gefahr des

Totalverlustes. Deshalb dient die Aktie nur der dynamischen Beimischung in

einem ansonsten gut diversifizierten Depot.

Der Anleger sollte die Nachrichtenlage genau verfolgen und über die

technischen Voraussetzungen für ein Trading in Pennystocks verfügen. Die

segmenttypische Marktenge sorgt für hohe Volatilität. Unerfahrenen Anlegern

und LOW-RISK Investoren wird von einer Investition in Aktien des Emittenten

grundsätzlich abgeraten. Die vorliegende Analyse richtet sich ausschließlich

an erfahrene Profitrader.

Begriffsbestimmungen

Maßgebend für die Einschätzung zu einem Emittenten ist, ob sich seine Aktien

nach der Einschätzung des Erstellers in den folgenden 12 Monaten

(Geltungszeitraum) besser, schlechter oder im Vergleich mit den Aktien

vergleichbarer Emittenten aus derselben Peer Group bewegen können:

Sell: Der Begriff Sell bedeutet verkaufen. Der Ersteller ist der Auffassung,

dass ein weiterer Kursgewinn unwahrscheinlich ist, ein Kursverlust eintreten

könne oder dass Anleger bereits erzielte Gewinne realisieren sollten. In all

diesen Fällen wird er die Empfehlung "Sell" aussprechen.

Hold: Der Begriff Hold bedeutet halten. Der Ersteller sieht ein

Kurspotenzial für die Aktie, weshalb er der Meinung ist, die Aktie im Depot

zu behalten.

Buy: Der Begriff Buy bedeutet kaufen. Der Ersteller erwartet einen

Kursanstieg der Aktie, da er diese aktuell für unterbewertet hält.

Strong Buy: Der Begriff Strong Buy bedeutet unbedingt kaufen und wird zum

Beispiel von den US-Investmenthäusern Morgan Stanley und Salomon Brothers

verwendet. Der Ersteller erwartet einen im Vergleich zu anderen Unternehmen

derselben Peer Group überdurchschnittlichen Kursanstieg.

Unabhängig von der vorgenommenen Einschätzung bestehen nach der

Empfindlichkeitsanalyse deutliche Risiken aufgrund einer Änderung der

zugrunde gelegten Annahmen. Diese Erörterung von Risikofaktoren in der

Analyse erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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Emittent/Herausgeber: MCS Market Communication Service GmbH

Schlagwort(e): Finanzen

Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Originalinhalt anzeigen:

https://eqs-news.com/?origin_id=8f309672-fac7-11f0-8534-027f3c38b923&lang=de

---------------------------------------------------------------------------

Sprache: Deutsch

Unternehmen: MCS Market Communication Service GmbH

Saarlandstraße 28

58511 Lüdenscheid

Deutschland

Internet: https://www.mcsmarket.de/

EQS News ID: 2266114

Ende der Mitteilung EQS-Media

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