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01.04.26 17:56:00

EQS-Adhoc: Mutares SE & Co. KGaA beschließt die Durchführung einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten gegen Bareinlage mit Vorabplatzierung bei institutionellen Anlegern (deutsch)

Mutares SE & Co. KGaA beschließt die Durchführung einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten gegen Bareinlage mit Vorabplatzierung bei institutionellen Anlegern

^

EQS-Ad-hoc: Mutares SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen /

Kapitalerhöhung

Mutares SE & Co. KGaA beschließt die Durchführung einer Kapitalerhöhung mit

Bezugsrechten gegen Bareinlage mit Vorabplatzierung bei institutionellen

Anlegern

01.04.2026 / 17:55 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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NICHT ZUR VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG, WEDER DIREKT

NOCH INDIREKT, IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA,

AUSTRALIEN, JAPAN ODER EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER EINE SOLCHE

VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE

BESCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DEN WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE DIESER

VERÖFFENTLICHUNG.

Mutares SE & Co. KGaA beschließt die Durchführung einer Kapitalerhöhung mit

Bezugsrechten gegen Bareinlage mit Vorabplatzierung bei institutionellen

Anlegern

* Ausgabe von bis zu 4.269.651 Neuen Aktien, die 20 % des ausstehenden

Grundkapitals und Bruttoerlösen von bis zu EUR 105 Mio. entsprechen

* Vorabplatzierung Neuer Aktien bei institutionellen Anlegern welche

unverzüglich startet

* Die Erlöse aus der Kapitalerhöhung sollen zur weiteren Expansion in den

USA durch ausgewählte Akquisitionen und zur Erschließung neuer

Geschäftsmöglichkeiten in ganz Europa (ca. 80 % der Erlöse) sowie zur

Stärkung der Bilanz (ca. 20 % der Erlöse) verwendet werden

* Bezugsfrist voraussichtlich vom 08. April bis 21. April 2026

München, 01. April 2026 - Die Geschäftsführung der Mutares Management SE

("Geschäftsführung"), der persönlich haftenden Gesellschafterin der Mutares

SE & Co. KGaA (ISIN DE000A2NB650) ("Mutares" oder "Gesellschaft"), hat heute

mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft ("Aufsichtsrat")

beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen von derzeit

EUR 21.348.256,00 um bis zu EUR 4.269.651,00 auf bis zu EUR 25.617.907,00

durch Ausgabe von bis zu 4.269.651 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien

der Gesellschaft ("Neue Aktien") mit Bezugsrechten der Aktionäre der

Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden Genehmigten

Kapitals 2024/I zu erhöhen ("Kapitalerhöhung"). Jede Neue Aktie ist ab dem

1. Januar 2025 voll gewinnanteilsberechtigt.

Bis zu 1.076.166 Aktien der Mutares (die "Vorabplatzierungsaktien") sollen

im Rahmen von Privatplatzierungen ("Vorabplatzierungstranche") ausgewählten

institutionellen Anlegern angeboten und bei diesen platziert werden, und

zwar (i) außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika unter Berufung auf

Regulation S des U.S. Securities Acts von 1933 in der jeweils geltenden

Fassung ("Securities Act") sowie (ii) in den Vereinigten Staaten

ausschließlich an qualifizierte institutionelle Käufer ("QIBs") im Sinne von

Rule 144A des Securities Acts, die zugleich qualifizierte Käufer im Sinne

von Section 2(a)(51)(A) des U.S. Investment Company Acts von 1940 sind. Die

Vorabplatzierungstranche wird unmittelbar nach dieser Bekanntmachung

eingeleitet und im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens ("ABB")

durchgeführt.

Die Vorabplatzierungsaktien werden mit einem Abschlag von 19 % auf den

volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten 5 Handelstage vor dieser

Bekanntgabe und einem Abschlag von 16 % auf den theoretischen

Bezugsrechtspreis ("TERP") angeboten. Die im Rahmen der

Vorabplatzierungstranche erworbenen Vorabplatzierungsaktien sind ex

Bezugsrechte und werden am 02. April 2026 zugeteilt, mit Handelsdatum am 08.

April 2026 und Abwicklungsdatum voraussichtlich am 10. April 2026, wobei die

Aufnahme des Handels der im Rahmen der Vorabplatzierung platzierten Neuen

Aktien im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard)

am selben Tag erfolgt. Der Platzierungspreis entspricht dem Bezugspreis je

Neuer Aktie ("Bezugspreis").

Zur Ermöglichung der Vorabplatzierung haben bestimmte Aktionäre (die ca. 25

% des ausstehenden Grundkapitals der Gesellschaft halten) auf ihre

Bezugsrechte in Höhe von 1.076.166 Neuen Aktien verzichtet. Die

verbleibenden 3.193.485 Neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft

auf Grundlage eines Dokuments gemäß Art. 1 Abs. 4 Unterabs. 1 lit. (db)(iii)

und Art. 1 Abs. 5 Unterabs. 1 lit. (ba)(iii) in Verbindung mit Anhang IX der

Verordnung (EU) 2017/1129 ("Prospektverordnung") der Gesellschaft (das

"Anhang-IX-Dokument") im Wege mittelbarer Bezugsrechte während der

Bezugsfrist angeboten, die voraussichtlich am 8. April 2026 (einschließlich)

beginnt und am 21. April 2026 (einschließlich) endet ("Bezugsfrist"), und

zwar zum Bezugspreis gemäß den Bedingungen des Bezugsangebots

("Bezugstranche"). Die Veröffentlichung des Bezugsangebots im Bundesanzeiger

wird voraussichtlich am oder um den 2. April 2026 erfolgen.

Bei einer Bezugsquote von 100 %, die nach Ablauf der Bezugsfrist

festgestellt wird, würden sich das Gesamtvolumen der Transaktion und die

Bruttoerlöse auf EUR 105 Mio. primärer Erlöse für die Gesellschaft belaufen.

Die Nettoerlöse aus der Kapitalerhöhung sollen für die weitere Expansion in

den Vereinigten Staaten durch ausgewählte Akquisitionen und zur Erschließung

neuer Geschäftsmöglichkeiten in ganz Europa (80 % der Erlöse) sowie für die

Stärkung der Bilanz (20 % der Erlöse) verwendet werden.

Das Bezugsverhältnis wurde auf 5:1 festgelegt, d. h. fünf (5) Bestehende

Aktien berechtigen zum Bezug einer (1) Neuen Aktie zum Bezugspreis. Die

Bezugsrechte für die Neuen Aktien (ISIN DE000A41YEC7) werden vom 10. April

2026 bis einschließlich 16. April 2026 im regulierten Markt der Frankfurter

Wertpapierbörse gehandelt. Im Rahmen der Bezugstranche erworbene Neue Aktien

werden voraussichtlich am 28. April 2026 geliefert, wobei die Aufnahme des

Handels im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime

Standard) am selben Tag erfolgt. Für nicht ausgeübte Bezugsrechte wird keine

Entschädigung gezahlt.

Neue Aktien, für die während der Bezugstranche keine Bezugsrechte ausgeübt

wurden, werden ausgewählten institutionellen Anlegern im Rahmen einer

internationalen Privatplatzierung angeboten oder nach Ablauf der Bezugsfrist

am Markt veräußert, jeweils zu einem Preis, der mindestens dem Bezugspreis

entspricht.

Die Gesellschaft hat sich einer dreimonatigen (3) Lock-up-Periode

verpflichtet, gefolgt von einer weiteren dreimonatigen (3) Lock-up-Periode,

auf die der Sole Global Coordinator verzichten kann. Cantor fungiert als

Sole Global Coordinator und gemeinsam mit B. Metzler seel. Sohn & Co. und

Stifel als Joint Bookrunners (zusammen die "Joint Bookrunners").

HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND WICHTIGER HINWEIS

Diese Veröffentlichung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika,

Kanada, Australien oder Japan oder einer anderen Rechtsordnung

veröffentlicht, verbreitet oder übermittelt werden, in der die Verbreitung

oder Veröffentlichung rechtswidrig wäre. Sie enthält weder ein Angebot noch

eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von

Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan oder

in einer Rechtsordnung, in der ein solches Angebot oder eine solche

Aufforderung rechtswidrig wäre.

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine

Aufforderung zum Kauf von Aktien der Gesellschaft dar. Ein öffentliches

Angebot der Neuen Aktien in der Bezugstranche in Deutschland erfolgt

ausschließlich auf Grundlage des in deutscher Sprache erstellten Dokuments

gemäß der Prospektausnahme nach Artikel 1 Absatz 4 Unterabsatz 1 Buchstabe

(db)(iii) und Artikel 1 Absatz 5 Unterabsatz 1 Buchstabe (ba)(iii) in

Verbindung mit Anhang IX der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen

Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (die "Prospektverordnung") der

Gesellschaft (das "Anhang-IX-Dokument"), das in elektronischer Form bei der

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") eingereicht wird

und voraussichtlich am 2. April 2026 auf der Website der Gesellschaft

(ir.mutares.com) im Bereich "Aktie-Kapitalerhöhung 2026" veröffentlicht

wird. Eine Billigung des Anhang-IX-Dokuments durch die BaFin ist weder

erforderlich noch wurde sie erteilt. Aktionären und Anlegern wird empfohlen,

das Anhang-IX-Dokument sorgfältig zu lesen, bevor sie eine Entscheidung über

die Ausübung, den Erwerb oder den Verkauf von Bezugsrechten treffen, und

insbesondere die im Abschnitt "Risikofaktoren" beschriebenen Risiken bei

ihrer Anlageentscheidung zu berücksichtigen. Angesichts der derzeit hohen

Volatilität der Aktienkurse und des Marktumfelds sollten sich Aktionäre vor

Ausübung etwaiger Bezugsrechte zum Bezugspreis auch über den Börsenkurs der

Aktien der Gesellschaft informieren. Das Anhang-IX-Dokument ist verfügbar.

Es wird ferner empfohlen, dass Anleger die auf der Website der Gesellschaft

(https://ir.mutares.com/veroeffentlichungen/) verfügbaren Finanzberichte,

einschließlich des Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr

2024, sowie die weiteren auf der Website der Gesellschaft verfügbaren

Informationen lesen und bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen, auch

in Bezug auf Risiken.

Im Zusammenhang mit dem Angebot der Neuen Aktien wurde kein Prospekt

erstellt und wird auch kein Prospekt erstellt werden. Eine

Anlageentscheidung hinsichtlich der Bezugsrechte und/oder der Neuen Aktien

sollte nur auf Grundlage des Anhang-IX-Dokuments und der öffentlich

verfügbaren Informationen über die Gesellschaft getroffen werden.

In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums außer Deutschland

richtet sich diese Veröffentlichung ausschließlich an Personen, die

"qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2 Buchstabe (e) der

EU-Prospektverordnung sind.

Diese Veröffentlichung darf nur im Vereinigten Königreich verbreitet werden

und richtet sich ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im

Sinne von Absatz 15 des Schedule 1 der Public Offers and Admissions to

Trading Regulations 2024 (POATR) sind und die zudem (i) professionelle

Anleger im Sinne von Artikel 19 Absatz 5 der Financial Services and Markets

Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung

(die "Order") oder (ii) high net worth companies im Sinne von Artikel 49

Absatz 2 Buchstabe (a) bis (d) der Order oder andere Personen sind, an die

diese Mitteilung anderweitig rechtmäßig übermittelt werden darf (alle diese

Personen zusammen als "relevante Personen" bezeichnet). Die Neuen Aktien

stehen ausschließlich relevanten Personen zur Verfügung und jede Einladung,

jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder zum

anderweitigen Erwerb der Neuen Aktien wird ausschließlich mit relevanten

Personen abgeschlossen. Personen, die keine relevanten Personen sind, dürfen

nicht auf Grundlage dieser Materialien oder ihres Inhalts handeln oder sich

darauf verlassen.

Diese Veröffentlichung stellt kein Angebot von Wertpapieren zum Verkauf in

den Vereinigten Staaten dar. Die hierin genannten Wertpapiere wurden und

werden nicht nach dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden

Fassung ("Securities Act") registriert. Die Wertpapiere dürfen in den

Vereinigten Staaten nur mit Registrierung oder auf Grundlage einer Befreiung

von den Registrierungsanforderungen des Securities Acts angeboten oder

verkauft werden.

In den Vereinigten Staaten findet kein öffentliches Angebot dieser

Wertpapiere statt. Cantor Fitzgerald Ireland Limited, B. Metzler seel. Sohn

& Co. Aktiengesellschaft und Stifel Europe Securities SAS (zusammen die

"Konsortialbanken") handeln im Zusammenhang mit dem Angebot der Neuen Aktien

(das "Angebot") ausschließlich für die Gesellschaft und für niemand anderen.

Im Zusammenhang mit dem Angebot werden die Konsortialbanken niemand anderen

als ihren Kunden betrachten und sind gegenüber niemand anderem als der

Gesellschaft dafür verantwortlich, den Schutz zu gewähren, den sie ihren

Kunden gewähren, oder Beratung im Zusammenhang mit dem Angebot, dem Inhalt

dieser Bekanntmachung oder einer anderen in dieser Bekanntmachung genannten

Transaktion, Vereinbarung oder sonstigen Angelegenheit zu erteilen.

Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Aussagen können

"zukunftsgerichtete Aussagen" darstellen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen

beruhen auf den gegenwärtigen Ansichten, Erwartungen, Annahmen und

Informationen der Geschäftsführung der Gesellschaft. Zukunftsgerichtete

Aussagen sind keine Garantien für die künftige Entwicklung und sind mit

bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden. Aufgrund

verschiedener Faktoren können die tatsächlichen künftigen Ergebnisse,

Entwicklungen und Ereignisse wesentlich von den in diesen Aussagen

beschriebenen abweichen; weder die Gesellschaft noch eine andere Person

übernimmt irgendeine Verantwortung für die Richtigkeit der in dieser

Mitteilung enthaltenen Meinungen oder der zugrunde liegenden Annahmen. Die

Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen in

dieser Mitteilung zu aktualisieren. Darüber hinaus ist zu beachten, dass

alle zukunftsgerichteten Aussagen nur zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung

Geltung haben und dass weder die Gesellschaft noch die Konsortialbanken eine

Verpflichtung übernehmen, sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben,

zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder an die tatsächlichen

Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

Keine der Gesellschaft und der Konsortialbanken (zusammen die "Personen")

oder deren jeweilige Geschäftsführer, leitende Angestellte, persönlich

haftende Gesellschafter, Mitarbeiter, Bevollmächtigte, verbundene

Unternehmen, Aktionäre oder Berater solcher Personen (die "Vertreter")

können Sie über Änderungen informieren noch sind sie verpflichtet, die

Bekanntmachung zu aktualisieren oder auf dem neuesten Stand zu halten oder

dem Empfänger Zugang zu zusätzlichen Informationen zu gewähren, die in

diesem Zusammenhang entstehen könnten, mit Ausnahme der Offenlegungen, die

nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Diese

Bekanntmachung stellt keine Anlage-, Rechts-, Buchhaltungs-, regulatorische,

steuerliche oder sonstige Beratung dar. Keine Person ist befugt,

Informationen zu erteilen oder Erklärungen abzugeben, die nicht in dieser

Bekanntmachung enthalten sind oder nicht mit ihr übereinstimmen; solche

Informationen oder Erklärungen dürfen, sofern sie erteilt oder abgegeben

werden, nicht als von der Gesellschaft oder einer Konsortialbank autorisiert

angesehen werden.

DIESES DOKUMENT IST KEIN PROSPEKT, SONDERN EINE WERBEMITTEILUNG. ANLEGER

SOLLTEN DIE IN DIESEM DOKUMENT GENANNTEN AKTIEN AUSSCHLIESSLICH AUF

GRUNDLAGE DER IM ANHANG-IX-DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN ZEICHNEN ODER

ERWERBEN.

Ende der Insiderinformation

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01.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Originalinhalt anzeigen:

https://eqs-news.com/?origin_id=bbf33e76-2dda-11f1-8534-027f3c38b923&lang=de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Mutares SE & Co. KGaA

Arnulfstr.19

80335 München

Deutschland

Telefon: +49 (0)89-9292 776-0

Fax: +49 (0)89-9292 776-22

E-Mail: ir@mutares.de

Internet: www.mutares.de

ISIN: DE000A2NB650

WKN: A2NB65

Indizes: SDAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart,

Tradegate BSX

EQS News ID: 2302546

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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2302546 01.04.2026 CET/CEST

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