Dossier Handeln
Teilausführung – wenn eine Order in kleine Schritte zerlegt wird
Vielleicht hast du das auch schon erlebt: Du gibst bei deiner Bank oder deinem Online-Broker eine Wertpapierorder über Xetra auf.
Statt einer Abrechnung erhältst du gleich mehrere – zwei, drei oder sogar vier. Und manchmal berechnet die Bank für jede einzelne Ausführung eine eigene Gebühr. Warum passiert das? Und muss das wirklich teurer sein?
Warum Orders in Teilausführungen zerlegt werden
Wenn eine Order auf Deutsche Börse Xetra nicht auf ein ausreichend großes Gegenangebot trifft, wird sie stückweise ausgeführt.
Das passiert häufig bei
- wenig gehandelten Aktien (geringer Streubesitz),
- kleineren Unternehmen (geringe Marktkapitalisierung) oder
- Marktphasen mit wenig Liquidität.
So läuft es im Handelssystem ab
Sobald du eine Order aufgibst, wird sie in das elektronische Orderbuch von Xetra eingestellt. Das System prüft automatisch, ob es ein passendes Gegenangebot gibt.
Ist das der Fall, wird der Auftrag ganz oder teilweise ausgeführt. Falls nicht, bleibt er im Orderbuch, bis ein Gegenangebot zu deinem Limit auftaucht.
Beispiel: Viele kleine Häppchen bis zum Limit
Du möchtest 1.000 Aktien kaufen, dein Limit liegt bei 10 Euro.
- Zunächst bietet jemand 200 Stück zu 8 Euro an → dieser Teil wird sofort ausgeführt.
- Später erscheinen 300 Stück zu 9 Euro → auch diese werden gekauft.
- 500 Stück bleiben offen – bis weitere Angebote folgen.
Deine ursprüngliche Order wird also in mehreren Etappen erfüllt – teils nacheinander, teils parallel. Im Börsenjargon nennt man das: Das Limit wird „angefressen“.
Irrtum: Orderzusätze verhindern keine Teilausführung
Viele glauben, bestimmte Orderzusätze würden Teilausführungen ausschließen. Das stimmt nicht.
Beispielsweise kann auch eine Fill-or-Kill-Order – die eigentlich „alles oder nichts“ bedeutet – in mehreren Transaktionen ausgeführt werden, wenn mehrere passende Gegenangebote gleichzeitig im Orderbuch vorliegen.
Entscheidend ist nicht die Zahl der Ausführungen, sondern dass der gesamte Auftrag erfüllt wird.
Sind Teilausführungen ein Nachteil?
Nicht unbedingt. Für Banken und Broker entstehen durch eine Teilausführung keine zusätzlichen Kosten bei der Deutschen Börse. Xetra erhebt pro Order eine einmalige Handelsgebühr – derzeit 0,60 € für Transaktionen bis 12.500 €.
Lediglich beim Clearing werden Gebühren pro Teilausführung berechnet. Wie stark Banken diese Kosten an Kund*innen weitergeben, ist allerdings unterschiedlich.
So handhaben Banken und Broker Teilausführungen
- Einige Anbieter berechnen Gebühren pro Order, unabhängig von der Zahl der Ausführungen.
- Andere verlangen eine Gebühr je Teilausführung – was für Kleinanleger teuer werden kann.
Darum gilt: Gebührenmodelle vergleichen lohnt sich.
Auf folgenden Portalen findest du regelmäßig aktualisierte Broker-Vergleiche:
Fazit
Teilausführungen entstehen nicht durch Fehler, sondern sind ein normaler Teil des Handelsprozesses – besonders bei weniger liquiden Aktien.
Ob sie dich wirklich mehr kosten, hängt allein von deinem Broker ab.
Tipp: Achte auf das Preis- und Leistungsverzeichnis deines Anbieters, bevor du handelst.
November 2025 – © Deutsche Börse AG


